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Kontrollbegehung im Urnenwald: Rund 30 Grabstellen mit unzulässiger Bepflanzung

Kontrollbegehung wegen Beschwerden

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Horn-Bad Meinberg führte eine Kontrollbegehung durch.

Die Kontrollbegehung fand im Urnenwald-Waldfriedhof Holzhausen-Externsteine statt.

Der Anlass waren vermehrte Beschwerden von Angehörigen in den vergangenen Wochen.

Die Angehörigen beschwerten sich über Bepflanzungen auf einzelnen Grabstellen.

Die Angehörigen beschwerten sich auch über Blumen und Grabschmuck.

Das betraf einzelne Grabstellen.

Feststellungen bei rund 30 Grabstellen

Die Stadt stellte nach eigenen Angaben etwa 30 Grabstellen fest.

Auf diesen Grabstellen gab es unzulässige Bepflanzungen.

Auf diesen Grabstellen gab es außerdem unzulässige Ausschmückungen.

Die Stadt schrieb die betreffenden Angehörigen an.

Die Schreiben dienten der Aufforderung zur Entfernung der Gegenstände.

Naturnaher Charakter bleibt maßgeblich

Die Stadt nennt den naturnahen Charakter als Grundlage.

Die Stadt sagt, dass eine Bestattung in der Natur vorausgesetzt wird.

Das gilt bei der Wahl einer Grabstätte im Urnenwald.

Die Stadt beschreibt den Waldfriedhof als weitgehend naturnah belassene Bestattungsfläche.

Die Stadt erklärt, dass eine gärtnerische Gestaltung nicht zulässig ist.

Die Stadt nennt diese Regel in der Satzung für kommunale Friedhöfe.

Die Regeln gelten für die Stadt Horn-Bad Meinberg.

Regeln zur Pflege und zur Gestaltung

Der Urnenwald Holzhausen-Externsteine ist nach Angaben der Verwaltung naturbelassen.

Der Urnenwald ist nach Angaben der Verwaltung ein idyllisches Waldareal.

Die Stadt sagt, dass die Grabpflege von der Natur übernommen wird.

Die Stadt sagt, dass individuelle Bepflanzungen nicht erlaubt sind.

Die Stadt sagt, dass individuelle Ausschmückungen nicht erlaubt sind.

Die Stadt nennt das Anpflanzen von Pflanzen jeglicher Art als Beispiel.

Die Stadt nennt das Aufstellen von Blumenvasen als Beispiel.

Die Stadt nennt das Aufstellen von Blumenschalen als Beispiel.

Die Stadt nennt das Aufstellen von Grablichtern als Beispiel.

Die Stadt nennt das Eingraben solcher Gegenstände als Beispiel.

Die Stadt nennt außerdem andere Gegenstände als Beispiel.

Die Stadt sagt, dass das Erscheinungsbild des naturbelassenen Areals nicht gestört werden darf.

Die Stadt sagt, dass das Areal nicht verändert werden darf.

Ausnahmen und Frist zur Entfernung

Ausgenommen sind nach Angaben der Stadt vorübergehend auf dem Grabstein niedergelegte Schnittblumen.

Für weiteres Ablegen von Blumenschmuck gibt es eine zentrale Ablagestelle.

Die zentrale Ablagestelle liegt vor dem Eingangsbereich zum Urnenwald.

Die Friedhofsverwaltung bittet um die Entfernung durch Angehörige.

  • Die Angehörigen sollen die Gegenstände innerhalb von vier Wochen entfernen.

Die Friedhofsverwaltung nennt als Folge, dass die Stadt die Gegenstände sonst beseitigt.

Die Stadt nennt damit keine weitere Bedingung.