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Unzulässige Bepflanzungen und Grabschmuck im Urnenwald-Waldfriedhof Holzhausen-Externsteine

Kontrollbegehung im Urnenwald-Waldfriedhof

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Horn-Bad Meinberg führte eine Kontrollbegehung durch.

Die Begehung fand im Urnenwald-Waldfriedhof Holzhausen-Externsteine statt.

Die Kontrolle folgte Beschwerden von Angehörigen.

Die Angehörigen kritisierten Bepflanzungen sowie Blumen- und Grabschmuck.

Die Beschwerden gingen in den vergangenen Wochen ein.

Feststellungen der Stadt

Die Stadt nannte als Zahl etwa 30 betroffene Grabstellen.

An diesen Grabstellen fanden sich laut Stadt unzulässige Bepflanzungen.

Laut Stadt gab es auch unzulässige Ausschmückungen auf einzelnen Grabstellen.

Mitteilung an die Angehörigen

Die Friedhofsverwaltung schrieb die betreffenden Angehörigen an.

Die Schreiben forderten die Entfernung der Gegenstände.

Regeln für den Urnenwald

Die Stadt erklärte den Urnenwald als Bestattung in der Natur.

Der Waldfriedhof bleibt als naturbelassenes Waldareal angelegt.

Die Bestattungsfläche bleibt weitgehend im naturnahen Charakter erhalten.

Gärtnerische Gestaltung ist laut Satzung nicht zulässig.

Diese Satzung gilt für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Horn-Bad Meinberg.

Die Friedhofsverwaltung pflegt die Grabstätten im Urnenwald durch die Natur.

Individuelle Bepflanzungen oder Ausschmückungen sind deshalb nicht erlaubt.

Das gilt laut Stadt besonders für das Anpflanzen von Pflanzen jeder Art.

Das gilt laut Stadt auch für das Aufstellen von Blumenvasen.

Das gilt laut Stadt auch für das Aufstellen von Blumenschalen.

Das gilt laut Stadt auch für das Aufstellen von Grablichtern.

Das gilt laut Stadt auch für das Eingraben von Blumenvasen.

Das gilt laut Stadt auch für das Eingraben von Blumenschalen.

Das naturbelassene Erscheinungsbild des Areals darf nicht gestört werden.

Das naturbelassene Erscheinungsbild des Areals darf nicht verändert werden.

Als Ausnahme nennt die Stadt Schnittblumen auf dem Grabstein.

Die Stadt nennt Schnittblumen als vorübergehend niedergelegt.

Die Stadt nennt eine zentrale Ablagestelle vor dem Eingangsbereich.

An der zentralen Ablagestelle können Angehörige weiteren Blumenschmuck ablegen.

Frist und mögliche Folgen

Die Friedhofsverwaltung bittet um die Entfernung binnen vier Wochen.

Die Frist betrifft die bisher betroffenen Grabstätten.

Es geht um Anpflanzungen und bepflanzte Schalen.

Es geht auch um sonstige Gegenstände auf den Grabstellen.

Andernfalls beseitigt die Stadt die Gegenstände.