Sprache wählen

Digitale Bauanträge in Minden ab 1. September 2026 über Bauportal.NRW

Papiergebundene Anträge werden ab dann nicht bearbeitet; Bauportal.NRW ist vom 1. bis 4. September 2026 voraussichtlich nicht erreichbar

Digitale Einreichung von Bauanträgen wird ab 1. September Pflicht

Bei der Stadt Minden können Bauanträge ab dem 1. September 2026 nur noch digital eingereicht werden. Grundlage ist die Änderung der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), die zu diesem Datum in Kraft tritt. Nach Angaben der Stadt gilt dies landesweit und damit auch für Minden.

Papiergebundene Bauanträge, die ab diesem Zeitpunkt bei der Stadt eingehen, werden vom Bereich Bauordnung nicht mehr bearbeitet. Sie sollen unbearbeitet an die jeweilige Bauherrin beziehungsweise den jeweiligen Bauherrn zurückgesandt werden.

Die Stadt fordert deshalb Bauherrinnen und Bauherren sowie Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser auf, ihre Anträge ausschließlich digital einzureichen.

Einreichung über das Bauportal.NRW

Die digitale Antragstellung erfolgt über das Bauportal.NRW. Dafür benötigen Antragstellerinnen und Antragsteller eine BundID oder ein ELSTER-Unternehmenskonto.

Nach Angaben der Stadt soll das digitale Verfahren das Genehmigungsverfahren einfacher, transparenter und effizienter machen. Genannt werden unter anderem eine vereinfachte Kommunikation zwischen den Beteiligten, der Wegfall umfangreicher Papierunterlagen, die digitale Nachreichung von Dokumenten sowie eine zentrale und nachvollziehbare Projektakte. Auch eine medienbruchfreie Bearbeitung im gesamten Verfahren und eine bessere Transparenz über den Bearbeitungsstand zählen nach Angaben der Stadt zu den Vorteilen.

Die Stadt Minden hatte die digitale Antragstellung und die digitale Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren bereits zum 1. Juli eingeführt. Mit der gesetzlichen Umstellung zum 1. September wird dieser Verfahrensweg nun verbindlich. Die weitere Kommunikation im Verfahren erfolgt anschließend über die digitale Projektplattform Dalux.

Welche Unterlagen benötigt werden

Welche Unterlagen für einen Antrag erforderlich sind und welche Anforderungen an Bauvorlagen gelten, können Bauherrinnen und Bauherren den Informationen im Bauportal.NRW entnehmen. Nach Angaben der Stadt finden sich außerdem auf der Internetseite der Stadt Minden weitere Hilfen, darunter Vorlagen für die Dokumentenbezeichnung und eine Kurzanleitung zum Herunterladen.

Bauportal.NRW Anfang September vorübergehend nicht erreichbar

Zusätzlich weist die Stadt auf eine technische Umstellung hin: Das Bauportal.NRW wird voraussichtlich vom 1. September bis einschließlich 4. September 2026 nicht erreichbar sein. In diesem Zeitraum können nach Angaben der Stadt keine Bauanträge oder sonstigen baurechtlichen Anträge über das Portal eingereicht werden.

Die Stadt empfiehlt daher, erforderliche Anträge entweder vor Beginn der Umstellungsarbeiten oder nach Wiederherstellung der Erreichbarkeit des Bauportals einzureichen.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen

Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: