E-Scooter und Fahrrad-Verstöße in Mindens Fußgängerzone

Innerhalb einer Stunde 27 Verstöße kontrolliert – Stadt kündigt regelmäßige Maßnahmen zur Sicherheit an

Von Redaktion Minden
E-Scooter und Fahrrad-Verstöße in Mindens Fußgängerzone
Bild zum Beitrag© Redaktion Minden

Die Stadt Minden und die Kreispolizeibehörde haben gemeinsam eine gezielte Kontrollaktion in der Mindener Fußgängerzone durchgeführt. Innerhalb nur einer Stunde wurden insgesamt 27 Verstöße festgestellt. Ziel der Maßnahme war, das regelwidrige Verhalten von Roller- und Radfahrer*innen im Innenstadtbereich zu unterbinden und die Sicherheit der Fußgänger*innen zu stärken. Die Aktion stieß auf breite Aufmerksamkeit und wird in regelmäßigen Abständen wiederholt.

Kontrollaktion: Maßnahmen und Ergebnisse

Am vergangenen Mittwoch, dem 30. Juli, waren vier Polizeibeamte des Bezirksdienstes sowie drei Mitarbeitende der Ordnungsbehörde im Einsatz. Das Ergebnis: 10 E-Roller-Fahrer*innen und 17 Radfahrer*innen wurden angehalten und, abhängig vom jeweiligen Verstoß, mit Verwarnungsgeldern zwischen 15 und 25 Euro belegt.

Einsatzleiter Meik Redeker betonte, dass bereits im November des Vorjahres eine vergleichbare Aktion mit ähnlich hoher Zahl an Verstößen durchgeführt wurde. Die regelmäßigen Kontrollen sollen nicht nur abschrecken, sondern auch aufklären und die Verkehrssicherheit erhöhen.

Aufklärung im Fokus

Im Mittelpunkt der Kontrollen stand erneut die Aufklärung der Verkehrsteilnehmer*innen. Auch wenn viele sofort reagierten und absteigen wollten, schützte das nicht vor einer Verwarnung. Die Behörden stellten klar, dass zwischen 10 und 18:30 Uhr das Radfahren in der Fußgängerzone untersagt ist. Für E-Scooter gilt sogar ein generelles Fahrverbot in diesem Bereich, unabhängig von der Uhrzeit – erlaubt ist lediglich das Schieben des Fahrzeugs.

Zwei Touristen hatten zwar die Schilder wahrgenommen, übersahen jedoch deren zeitliche Begrenzung. Die meisten kontrollierten Bürger*innen zeigten sich einsichtig und akzeptierten die Maßnahmen. Meik Redeker und sein Team erklärten stets freundlich die Hintergründe: Die Sicherheit der Fußgänger*innen steht im Vordergrund.

Verkehrsregeln für E-Scooter und Fahrräder

  • Radfahren in der Fußgängerzone ist zwischen 10 und 18:30 Uhr verboten.
  • E-Scooter dürfen in Fußgängerzonen grundsätzlich nicht fahren, sondern nur geschoben werden.
  • Fahren auf Gehwegen ist für beide Fahrzeugtypen untersagt.
  • Einbahnstraßen dürfen entgegen der Richtung nur von Radfahrenden befahren werden, sofern entsprechende Schilder vorhanden sind. Für E-Scooter gilt diese Ausnahme nicht.
  • Rollerfahrer*innen müssen Radwege nutzen, sofern vorhanden.
  • Das Mindestalter für E-Scooter ist 14 Jahre. Eine Prüfbescheinigung ist nicht erforderlich, ein Helm wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.
  • Promillegrenzen entsprechen denen für Autofahrer*innen. Bei Verstößen drohen Fahrverbote, Punkte und Bußgelder.
  • Nur eine Person pro E-Scooter ist erlaubt.
  • Eine Haftpflichtversicherung mit sichtbarer Plakette ist Pflicht.
  • Spezielle Fahrradampeln gelten auch für E-Scooter, ansonsten die regulären Ampeln.
  • Reaktionen und Ziel der Kontrollen

    Laut den Einsatzkräften verläuft die Mehrheit der Kontrollen ruhig und sachlich. Die Bürger*innen akzeptieren die Verwarnungen und zeigen Verständnis für die Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit. Dennoch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere durch rücksichtslos fahrende E-Scooter. Diese Thematik war in der Vergangenheit auch schon Gegenstand politischer Debatten und wird weiter verfolgt.

    Die Ordnungspartnerschaft zwischen Polizei und Ordnungsamt bleibt ein zentrales Element zur Prävention und Aufklärung. Ziel ist es, mit regelmäßigen Aktionen für mehr Verkehrssicherheit und Rücksichtnahme zu sorgen.

    Bußgelder für typische Verstöße

    • Rotlichtverstoß: 60 bis 180 Euro
    • Fahren auf Gehwegen/Fußgängerzone: 20 Euro
    • Fehlendes Versicherungskennzeichen: 40 Euro
    • Keine Betriebserlaubnis: 70 Euro
    • Nebeneinander fahren: 15 bis 30 Euro
    • Unerlaubte Nutzung elektronischer Geräte: 100 Euro und 1 Punkt
    • Regelmäßige Kontrollzyklen und Ausblick

      Die regelmäßigen Kontrollen in Minden werden auch künftig fortgesetzt. Die Behörden möchten, dass die Einhaltung der Regeln und das Bewusstsein für Sicherheit wachsen. Neben der eigentlichen Verkehrskontrolle stehen die Beamt*innen häufig auch als Ansprechpartner*innen für Fragen und Hinweise der Bürger*innen zur Verfügung.

      Das Thema E-Scooter und deren Nutzung in Innenstadtbereichen wird die Stadt auch weiterhin beschäftigen. Die aktuellen Maßnahmen sollen langfristig zu einem sichereren Miteinander im öffentlichen Raum beitragen.

      Weitere Bilder

      E-Scooter und Fahrrad-Verstöße in Mindens Fußgängerzone
      Bild zum Beitrag© Redaktion Minden
      E-Scooter und Fahrrad-Verstöße in Mindens Fußgängerzone
      Bild zum Beitrag© Redaktion Minden
      E-Scooter und Fahrrad-Verstöße in Mindens Fußgängerzone
      Bild zum Beitrag© Redaktion Minden
      E-Scooter und Fahrrad-Verstöße in Mindens Fußgängerzone
      Bild zum Beitrag© Redaktion Minden
      E-Scooter und Fahrrad-Verstöße in Mindens Fußgängerzone
      Bild zum Beitrag© Redaktion Minden
      E-Scooter und Fahrrad-Verstöße in Mindens Fußgängerzone
      Bild zum Beitrag© Redaktion Minden

      Eigene Anzeige

      Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

      Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

      Jetzt anfragen

      Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: