Minden hebt Wasser-Einschränkungen in Hahlen und Minderheide auf

Die Ordnungsbehördliche Verordnung wird zum 24. Juli aufgehoben; die Stadt bittet dennoch weiterhin um sparsamen Trinkwasserverbrauch.

Von Redaktion Minden
Minden hebt Wasser-Einschränkungen in Hahlen und Minderheide auf
Bild zum Beitrag© Lewerenz, Susann (Stadt Minden)

Die Stadt Minden hebt die Ordnungsbehördliche Verordnung für die Stadtbezirke Hahlen und Minderheide zum 24. Juli wieder auf. Damit enden die seit Ende Juni geltenden Einschränkungen bei der Nutzung von Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz in den beiden Ortsteilen.

Hahlen und Minderheide beziehen ihr Trinkwasser vom Wasserbeschaffungsverband „Am Wiehen“. Dieser hatte Mitte Juni seine Trinkwasserampel auf „Rot“ gestellt. Hintergrund waren anhaltend hohe Verbräuche und ein sehr niedriger Füllstand des Hochbehälters. Nach Angaben der Stadt hat sich die Lage inzwischen entspannt.

Verordnung nach einem Monat aufgehoben

Bürgermeister Peter Kock entschied am Donnerstag, dass die am 23. Juni erlassene und ab 24. Juni rechtswirksame Verordnung mit Wirkung ab dem 24. Juli aufgehoben wird. Die Amtliche Bekanntmachung dazu wurde am 23. Juli veröffentlicht. Einen Tag später tritt die Aufhebung in Kraft.

Nach Angaben der Stadt ist ein Leerlaufen des Hochbehälters und ein damit verbundener Zusammenbruch der Wasserversorgung derzeit nicht mehr zu befürchten. Die Verbräuche seien wieder auf ein normales Niveau zurückgegangen. Der Wasserbeschaffungsverband gehe davon aus, dass die Trinkwasserversorgung auch bei größeren Schwankungen und zur Abdeckung von Spitzenbedarfen wieder gewährleistet werden kann.

Diese Verbote galten in Hahlen und Minderheide

Während der vergangenen vier Wochen war es Haushalten in den beiden Stadtbezirken untersagt, Wasser aus dem öffentlichen Netz für bestimmte Zwecke zu verwenden. Dazu gehörten:

  • das Sprengen, Berieseln und Begießen von Rasenflächen und Ziergärten,
  • das Gießen von Kübeln,
  • das Abspritzen von Terrassen- und Wegeflächen,
  • das Befüllen von Behältern, privaten Pools und Schwimmbecken,
  • das private Waschen von Fahrzeugen und Anhängern.

Ausgenommen waren gewerbliche Betriebe wie Waschgaragen und Waschstraßen.

Stadt dankt den Bürgerinnen und Bürgern

Die Stadt führt die Entspannung der Lage auch auf den reduzierten Trinkwasserverbrauch zurück. Nach ihren Angaben haben die Bürgerinnen und Bürger in Hahlen und Minderheide gut mitgezogen und Wasser gespart. Die Ordnungsbehörde habe in den vergangenen vier Wochen regelmäßig kontrolliert und sei mit vielen Menschen in Kontakt gewesen. Verstöße seien dabei nicht festgestellt worden.

Erneute Einschränkungen bleiben möglich

Trotz der aktuellen Entspannung schließt die Stadt neue Maßnahmen nicht aus. Sollte sich die derzeit stabile Ausgangslage erneut verschlechtern, könnten wieder Einschränkungen per Ordnungsverfügung ausgesprochen werden.

Dringlichkeitsentscheidung und rechtliche Grundlage

Sowohl für den Erlass als auch für die Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung war eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. Diese wurde am Donnerstagnachmittag, 23. Juli, von Bürgermeister Peter Kock und Dr. Konrad Winckler unterzeichnet.

Als Rechtsgrundlagen nennt die Stadt § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie § 7 der Hauptsatzung der Stadt Minden. Die Dringlichkeitsentscheidung soll der Stadtverordnetenversammlung in ihrer nächsten Sitzung am 17. September zur Genehmigung vorgelegt werden.

Stadt ruft weiter zum Wassersparen auf

Ungeachtet der aufgehobenen Verordnung bittet die Stadt Minden die Bürgerinnen und Bürger weiterhin darum, Trinkwasser sparsam zu verwenden. Jeder eingesparte Liter trage dazu bei, dass ausreichend Wasser zur Verfügung steht.

Als wirksame Maßnahmen nennt die Mindener Wasser GmbH:

  • kurz duschen statt baden,
  • Wassersparaufsätze für Dusche und Wasserhähne verwenden,
  • den Wasserhahn beim Zähneputzen und Einseifen abstellen,
  • Sparprogramme bei Geschirrspülern und Waschmaschinen nutzen und Geräte nur voll beladen einschalten,
  • Obst und Gemüse in einer Schüssel spülen,
  • Restwasser zum Blumengießen verwenden,
  • wenn möglich Regenwasser auffangen und zum Gießen von Pflanzen nutzen.

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