Minden hebt Wasser-Sparverbote für Hahlen und Minderheide auf

Die ordnungsbehördliche Verordnung gilt nicht mehr ab dem 26. Juli – weiterhin jedoch appelliert die Stadt zu sparsamem Umgang mit Trinkwasser.

Von Redaktion Minden
Minden hebt Wasser-Sparverbote für Hahlen und Minderheide auf
Bild zum Beitrag© Lewerenz, Susann (Stadt Minden)

Die Stadt Minden hebt die Ordnungsbehördliche Verordnung für die Stadtbezirke Hahlen und Minderheide wieder auf. Beide Ortsteile werden mit Trinkwasser durch den Wasserbeschaffungsverband „Am Wiehen“ versorgt, der Mitte Juni seine Trinkwasserampel auf „Rot“ gestellt hatte. Seitdem galt in den beiden Stadtbezirken ein Spargebot, verbunden mit einem Verbot der Verschwendung von Trinkwasser.

Aufhebung gilt ab 26. Juli

Bürgermeister Peter Kock entschied am Donnerstag, die am 23. Juni erlassene und seit dem 24. Juni rechtswirksame Verordnung mit Wirkung ab dem 26. Juli aufzuheben. Nach Angaben der Stadt hat sich die Lage beim WBV „Am Wiehen“ entspannt.

Hintergrund der Einschränkungen war eine drohende Notlage im Versorgungsgebiet. Vor einem Monat hatten anhaltend hohe Verbräuche und ein sehr niedriger Füllstand des Hochbehälters Anlass zur Sorge gegeben.

Diese Verbote galten in Hahlen und Minderheide

Während der Geltungsdauer der Verordnung war es Haushalten untersagt, Wasser aus dem öffentlichen Netz für bestimmte Zwecke zu nutzen. Betroffen waren insbesondere:

  • das Sprengen, Berieseln und Begießen von Rasenflächen und Ziergärten,
  • das Bewässern von Kübeln,
  • das Abspritzen von Terrassen und Wegeflächen,
  • das Befüllen von Behältern, privaten Pools und Schwimmbecken,
  • das private Waschen von Fahrzeugen und Anhängern.

Ausgenommen von dem Verbot waren gewerbliche Betriebe wie Waschgaragen und Waschanlagen.

Stadt verweist auf gesunkenen Verbrauch

Nach Angaben der Stadt ist das reduzierte Verbrauchsniveau auch auf das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger zurückzuführen. Die Ordnungsbehörde habe in den vergangenen vier Wochen in beiden Stadtbezirken regelmäßig kontrolliert und mit vielen Menschen vor Ort Kontakt gehabt. Verstöße seien dabei nicht festgestellt worden.

Wie die Stadt weiter mitteilt, ist ein Leerlaufen des Hochbehälters und ein damit verbundener Zusammenbruch der Wasserversorgung derzeit nicht mehr zu befürchten. Die Verbräuche seien wieder auf ein normales Niveau zurückgegangen. Der WBV „Am Wiehen“ gehe davon aus, dass die Trinkwasserversorgung auch bei größeren Schwankungen und zur Abdeckung von Spitzenbedarfen wieder gewährleistet werden könne.

Zugleich macht die Stadt deutlich, dass bei einer erneuten Verschlechterung der Lage wieder gehandelt werden müsse. In diesem Fall könnten erneut Einschränkungen per Ordnungsverfügung ausgesprochen werden.

Dringlichkeitsentscheidung und Veröffentlichung

Für den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung war nach Angaben der Stadt eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. Dasselbe galt für deren Aufhebung. Unterzeichnet wurde diese Dringlichkeitsentscheidung am Donnerstagnachmittag, 23. Juli, von Bürgermeister Peter Kock und Dr. Konrad Winckler.

Die Amtliche Bekanntmachung zur Aufhebung der Verordnung wird am 25. Juli veröffentlicht. Einen Tag später wird sie rechtskräftig. Damit sind die Verbote in Hahlen und Minderheide ab dem 26. Juli aufgehoben.

Als Rechtsgrundlagen nennt die Stadt § 60 Abs. 1 S. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie § 7 der Hauptsatzung der Stadt Minden. Die Dringlichkeitsentscheidung soll der Stadtverordnetenversammlung in ihrer nächsten Sitzung am 17. September zur Genehmigung vorgelegt werden.

Stadt ruft weiter zum Wassersparen auf

Trotz der entspannten Lage ruft die Stadt Minden weiterhin dazu auf, Trinkwasser sparsam zu verwenden. Jeder eingesparte Liter trage dazu bei, dass dieses wertvolle Lebensmittel weiterhin in ausreichender Menge zur Verfügung stehe.

Als Beispiele für einen sparsamen Umgang mit Wasser nennt die Mindener Wasser GmbH:

  • kurz duschen statt baden,
  • Wassersparaufsätze für Dusche und Wasserhähne verwenden,
  • den Wasserhahn beim Zähneputzen und Einseifen abstellen,
  • Sparprogramme bei Geschirrspülern und Waschmaschinen nutzen und Geräte nur voll beladen einschalten,
  • Obst und Gemüse in einer Schüssel spülen und das Restwasser zum Blumengießen verwenden,
  • wenn möglich Regenwasser auffangen und zum Gießen von Pflanzen nutzen.

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