Minden: ChillTicket jetzt online beantragen
Eltern von Grundschulkindern können Anträge über „myVia“ stellen – auch freigestellter Schülerverkehr ist dort möglich.
In Minden läuft die Schülerbeförderung für Grundschulkinder ab sofort auch digital: Eltern von Kindern der Klassen 1 bis 4 können ihr ChillTicket online beantragen. Möglich macht das das neue Schülerbeförderungs-Portal „myVia“. Die Stadt verbindet damit den Ausbau digitaler Services mit einem weiteren Schritt in ihrer Digitalstrategie.
Online-Antrag für Grundschüler*innen gestartet
Das Schulbüro der Stadt Minden stellt das neue Verfahren für die Beantragung von ChillTickets über die Internetseite https://schuelerbefoerderung.minden.de bereit. Eltern und Alleinerziehende können den Antrag dort direkt online einreichen. Für Schüler*innen ab Klasse 5 ist für das SchülerTicket Westfalen keine Antragstellung erforderlich, da sie das Ticket automatisch und kostenlos erhalten.
Auch für Kinder und Jugendliche, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mit dem öffentlichen Personennahverkehr fahren können, bietet das Portal eine digitale Möglichkeit: Über „myVia“ kann ebenfalls der Antrag für den freigestellten Schülerverkehr gestellt werden. Nach Angaben des Schulbüros gilt das für alle Jahrgangsstufen.
Vorteile des digitalen Verfahrens
Die Stadt Minden hebt mehrere Vorteile des neuen Online-Verfahrens hervor. Eltern können das ChillTicket jederzeit bequem von zu Hause aus beantragen. Die Anträge werden digital bearbeitet, was den Ablauf schneller und transparenter machen soll.
Hinzu kommt eine schnellere Prüfung der Berechtigung sowie die Weiterleitung für die Bearbeitung. Auf der Plattform werden zudem Hinweise zu den benötigten Unterlagen und zu möglichen Rückfragen gegeben. Das soll die Antragstellung verständlicher machen und die Transparenz erhöhen. Die Daten werden laut Stadt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und geschützt.
Ablauf nach der Antragstellung
Nach dem Absenden des Antrags erhalten Familien in „myVIA“ das Ergebnis der vorläufigen Prüfung. Die endgültige Anspruchsprüfung erfolgt im Schulbüro der Stadtverwaltung.
Besteht Anspruch auf ein ChillTicket, wird das Ticket dem Grundschulkind in der Schule ausgehändigt. Wird kein Anspruch festgestellt, erhalten die Eltern einen Ablehnungsbescheid per Post.
Wer Anspruch hat
Das Angebot richtet sich an Schüler*innen der Klassen 1 bis 4, die nach der Schülerfahrkostenverordnung anspruchsberechtigt sind. Die genauen Voraussetzungen werden im Portal erläutert.
Ein Anspruch auf ein ChillTicket besteht für Grundschüler*innen nach den Angaben der Stadt dann, wenn der Schulweg zur nächstgelegenen Grundschule mehr als 2 Kilometer beträgt.
Nutzung des ChillTickets im Alltag
Das Ticket gilt morgens für die Fahrt zur Schule und zurück sowie nachmittags ab 14 Uhr für Fahrten in der jeweiligen „Chill-Area“. Außerdem können die Schüler*innen an Wochenenden und Feiertagen alle Bus- und Bahnverbindungen innerhalb des festgelegten Bereiches nutzen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen und die FAQs sind über die Webseite https://schuelerbefoerderung.minden.de abrufbar. Ansprechpartnerin ist die Stadt Minden, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus | Gebäudeteil Scharn, Postanschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden.
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