Minden fördert Kultur neu

Ab Juni 2025 stehen Teilhabe, Nachhaltigkeit und Digitalität im Fokus – Anträge bis 30. September online einreichen

Von Redaktion Minden

Die Stadt Minden stärkt ihr Engagement für kulturelle Vielfalt mit neuen Richtlinien zur Kulturförderung. Ziel ist es, Projekte der freien Szene weiterhin finanziell zu unterstützen und die Anpassung an strategische Entwicklungen der Stadt voranzutreiben. Für das Jahr 2025 stehen dafür wie gehabt insgesamt 45.000 Euro zur Verfügung.

Neuerungen bei den Kulturförderrichtlinien

Der Ausschuss für Kultur und Freizeit beschloss am 26. Mai 2025 überarbeitete Richtlinien, in Kraft getreten am 1. Juni 2025. Die Änderungen folgen der Entwicklung einer neuen Stadtstrategie sowie eines Kulturentwicklungsplans und passen die Förderkriterien gezielt an die daraus abgeleiteten Ziele an.

  • Handlungsfelder Teilhabe, Nachhaltigkeit und Digitalität werden stärker gewichtet.
  • Nicht nur klassische Veranstaltungen, sondern auch kulturelle Bildungsprojekte sind nun förderfähig.
  • Klarere Formulierungen bezüglich Mikroförderung, Logo-Verwendung sowie Fristen für den Mittelabruf geben Antragstellenden mehr Planungssicherheit.
  • Fördervoraussetzungen und Förderkriterien

    Projekte werden nur gefördert, wenn sie einen klaren Beitrag zu den stärker gewichteten Handlungsfeldern leisten – das heißt, sie müssen Teilhabe ermöglichen, nachhaltig konzipiert sein oder innovative digitale Formate nutzen.

    Besonderes Augenmerk liegt dabei auf:

    • Barrierefreiheit von Veranstaltungen
    • Kostenlosem Zugang oder leicht verständlicher Vermittlung
    • Ressourcenschonenden Konzepten
    • Digitalen Ansätzen zur Erweiterung des Kulturangebots
    • Neu ist außerdem die Öffnung der Förderung für Projekte kultureller Bildung. Vor allem jüngere Zielgruppen sollen damit angesprochen und zur aktiven Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur eingeladen werden.

      Antragsverfahren und Förderfristen

      Die Rahmenbedingungen der Förderung bleiben bestehen: Förderanträge können zweimal jährlich bis zum 31. März und 30. September eingereicht werden. Gefördert werden öffentliche Projekte, die in Minden stattfinden oder für die Stadt besonders relevant sind.

      Seit dem 1. Juni 2025 ist die Antragstellung ausschließlich über das neue Online-Formular möglich, das unter den Serviceleistungen der Stadt Minden bereitsteht. Die elektronische Einreichung erfordert keine Unterschrift und keinen BundID-Zugang mehr, was den Prozess deutlich vereinfacht.

      Mehr Informationen zur Kulturförderung der Stadt Mindenhttps://www.minden.de

      Aktuelle Förderrunde und Info-Veranstaltung

      Die laufende Förderrunde endet am 30. September 2025. Wer einen Antrag stellen möchte, sollte sich mit den neuen Richtlinien vertraut machen und gegebenenfalls das Informationsangebot der Stadt nutzen.

      Um Unsicherheiten zu vermeiden, veranstaltet das Kulturbüro am Dienstag, 26. August 2025, eine offene Info-Veranstaltung. Zwei Mitarbeiterinnen erläutern die Neuerungen, beantworten Fragen und bieten individuelle Beratung an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

      • Datum: 26. August 2025
      • Uhrzeit: 17 bis 18 Uhr
      • Ort: Rathaus, Konferenzbereich, Raum Bastau und Weser, Eingang Scharn
      • Die neuen Richtlinien für die Kulturförderung der Stadt Minden bieten engagierten Kulturschaffenden noch gezieltere Unterstützung und fördern innovative sowie inklusive Projekte. Weitere Details und das Online-Formular sind auf der Webseite des Kulturbüros abrufbar.

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