Minden: Naturrasenplätze gehen in Winterpause
Ab 1. Dezember sind Trainings und Spiele auf bewirtschafteten Rasenplätzen verboten – Kunstrasenplatz als Alternative nutzbar
Die Stadt Minden hat angekündigt, dass die stadteigenen, bewirtschafteten Naturrasenplätze ab dem 1. Dezember in die Winterpause gehen. Dies betrifft sowohl den Trainings- als auch den regulären Spielbetrieb auf diesen Anlagen. Das Sportbüro weist darauf hin, dass diese Maßnahme dem langfristigen Erhalt und der Qualität der Plätze dient.
Winterpause schützt die Plätze
Die Sperrung der Rasenplätze ist Teil eines jährlich angepassten Plans, um die Plätze bestmöglich für den Saisonverlauf zu erhalten. Während der Ruhe- und Sperrzeit wird der Rasen bewusst geschont, um Folgeschäden durch intensive Nutzung bei ungünstigen Wetterbedingungen zu verhindern.
Die Stadtverwaltung hat die betroffenen Vereine sowie das Schulbüro über die Sperrzeiten informiert. Andere Plätze, die nicht von der pauschalen Sperrung betroffen sind, können weiterhin genutzt werden – vorausgesetzt, die Wetterbedingungen erlauben es und die Nutzung erfolgt innerhalb der genehmigten Zeiten.
Alternative Nutzungsmöglichkeiten
Wichtig für Vereine: Trainings- und Vorbereitungsspiele während der Winterpause sind lediglich auf dem Kunstrasenplatz im Sportpark Zähringerallee gestattet. Dafür ist eine vorherige Beantragung beim Sportbüro erforderlich. Allerdings gilt auch hier eine Einschränkung: Bei Schnee oder Eisglätte bleibt der Kunstrasenplatz gesperrt.
Gründe für die Sperrung
Wie Denis Rinne von den Städtischen Betrieben Minden erklärt, können langanhaltender Regen oder Frostperioden zu zusätzlichen, kurzfristigen Sperrungen führen. Besonders im Winter befindet sich der Rasen in einer natürlichen Ruhephase, in der das Gras kaum wächst und daher besonders empfindlich auf Belastung reagiert.
Eine übermäßige Nutzung der Plätze bei schwierigen Wetterverhältnissen kann gravierende Folgeschäden verursachen. Dazu zählen Verdichtungen im Boden, Staunässe, Fäulnis oder eine geringe Wurzeltiefe. Diese Probleme beeinträchtigen die Belastbarkeit sowie die Ebenheit der Spielfläche – und gefährden im Ernstfall die Verkehrssicherheit der Spieler.
Vorteile der Winterpause
Verantwortlichkeiten und neue Regelungen
Seit dem 1. September 2024 sind die Vereine selbstverantwortlich für kurzfristige und witterungsbedingte Sperrungen der Plätze. Die vom Verein benannten Verantwortlichen können die jeweilige Platzsperrung eigenständig aussprechen und müssen dies mithilfe eines speziellen Formulars dokumentieren. Diese Sperrbescheinigung ist an das Sportbüro und die jeweilige Staffelleitung zu senden.
Die Bereiche Gebäudewirtschaft der Stadtverwaltung und Grünflächen bei den Städtischen Betrieben sprechen zudem grundsätzliche Sperrungen aus, die dem Sportbüro schriftlich gemeldet und an die betroffenen Vereinsvorstände weitergegeben werden.
Welche Plätze sind betroffen?
Im Anhang der Pressemeldung sind die jeweils betroffenen Sportplätze mit ihren spezifischen Sperrzeiten aufgelistet. Dazu zählen unter anderem das Weserstadion (Nebenplatz), Dankersen, Hahler Feld, Besselgymnasium, Hahlen, Kutenhausen, Todtenhausen, Päpinghausen, Leteln, Dützen, Haddenhausen, Mittelweg sowie der Sportplatz Häverstädt, dessen Nutzung nach dem 6. Februar 2026 von geplanten Baumaßnahmen abhängt.
Für Rückfragen und weitere Informationen
Mit der konsequenten Umsetzung der Winterpause verfolgt die Stadt Minden nachhaltige Ziele: Weniger Reparaturbedarf, höhere Sicherheit und bessere Spielbedingungen für Sportlerinnen und Sportler in der Region – auch nach dem Winter.
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