Minden sperrt Kino „Die Birke“ sofort

Wegen erheblicher Sicherheitsmängel an den technischen Anlagen bleibt der Betrieb vorerst untersagt – die Stadt sucht eine schnelle Lösung zur Wiedereröffnung.

Von Redaktion Minden

Die Stadt Minden hat den Betrieb des Kinos „Die Birke“ am 15. Mai mit sofortiger Wirkung untersagt. Ausschlaggebend sind erhebliche Sicherheitsmängel an den technischen Anlagen des Gebäudes. Nach Angaben der Stadt bestand eine konkrete Gefährdung für Besucherinnen und Besucher, weshalb die Schließung nach mehrfachen Aufforderungen und weiteren Prüfungen unvermeidbar wurde.

Wie es zu der Untersagung kam

Die Entwicklung begann bereits am 10. Dezember 2024 mit einer routinemäßigen Überprüfung durch die Bauaufsicht der Stadt Minden. Dabei wurden mehrere Mängel festgestellt. Gleichzeitig konnte die Betreiberin wichtige Prüfberichte zu den technischen Anlagen nicht vorlegen. Betroffen waren insbesondere die Bereiche Lüftung, Elektrik sowie Sicherheitsbeleuchtung und Stromversorgung.

Im Februar wurde die Betreiberin schriftlich aufgefordert, die Mängel zu beseitigen und die fehlenden Nachweise einzureichen. Da diese Aufforderung nicht umgesetzt wurde, leitete die Stadt im April ein bauordnungsrechtliches Verfahren ein. Auch danach blieb die Reaktion nach Angaben der Stadt unzureichend. Nach weiteren Aufforderungen und der Androhung von Zwangsgeldern wurden diese im November 2025 schließlich festgesetzt.

Erneute Prüfung bestätigte offenen Handlungsbedarf

Ein weiterer Ortstermin im Februar 2026 zeigte, dass die Mängel weiterhin bestanden und die erforderlichen Prüfberichte noch immer fehlten. Auf Grundlage einer Zusage der Betreiberin, die Anforderungen künftig schrittweise zu erfüllen, wurde der Betrieb zunächst weiter geduldet.

Am 15. Mai 2026 wurden schließlich Prüfberichte zu den technischen Anlagen vorgelegt. Diese zeigten jedoch erhebliche Mängel. Nach Einschätzung der Sachverständigen sind die Anlagen erst nach einer umfassenden Mängelbeseitigung sicher betriebsfähig. Vor diesem Hintergrund untersagte die Stadt Minden noch am selben Tag den weiteren Betrieb mit sofortiger Wirkung.

Warum die Stadt den Betrieb stoppte

Nach Angaben der Stadt ist das Kino „Die Birke“ derzeit nicht betriebssicher. Das Gebäude gilt als Versammlungsstätte, in der sich bei voller Auslastung mehr als 200 Personen aufhalten können. Aus Sicht der Stadt ist unter solchen Bedingungen ein sicherer Betrieb zwingend erforderlich.

Da die festgestellten Mängel nicht behoben wurden, sah sich die Stadt Minden gezwungen, den Betrieb zu untersagen, um Gefahren für Menschen zu verhindern. Die regelmäßige Wartung und Prüfung technischer Anlagen sowie die Mitwirkung bei der Beseitigung von Mängeln gehören nach Angaben der Stadt zu den grundlegenden Pflichten der Betreiberin. Beides sei über einen längeren Zeitraum nicht ausreichend erfolgt.

Reaktion der Stadt

Die Stadt machte deutlich, dass ihr die Entscheidung nicht leichtgefallen sei. Das Kino sei ein wichtiger Teil des kulturellen Lebens der Innenstadt. Zugleich habe Sicherheit Vorrang. Wenn gravierende Mängel festgestellt werden, insbesondere im Brandschutz, könne und dürfe die Stadt diese nicht ignorieren.

Bürgermeister Peter Kock betonte, maßgeblich für die Entscheidung sei der Schutz der Besucherinnen und Besucher gewesen. Die Stadt hoffe, dass schnell ein Weg gefunden werde, um das Kino wieder zu öffnen.

Einordnung der Lage

Die Pressemitteilung zeichnet den Verlauf als längeren Verwaltungsprozess nach, in dem sich Hinweise auf sicherheitsrelevante Probleme wiederholt bestätigt haben. Trotz mehrerer Aufforderungen, eines eingeleiteten Verfahrens und festgesetzter Zwangsgelder wurden die erforderlichen Nachweise und Maßnahmen nicht rechtzeitig vorgelegt oder umgesetzt.

Mit der nun verfügten Untersagung zieht die Stadt Minden nach eigener Darstellung die Konsequenz aus einer Situation, in der aus ihrer Sicht kein vertretbarer Weiterbetrieb mehr möglich war. Entscheidend sei dabei nicht allein die formale Frage von Nachweisen gewesen, sondern die tatsächliche Sicherheit des Gebäudes als öffentlich genutzte Versammlungsstätte.

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