Minden startet Integrationsratswahl 2025
Wahlbenachrichtigungen werden verschickt – Wer ab 16 Jahren mit ausländischem Pass wählen darf
Die Stadt Minden verschickt ab nächster Woche die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die anstehende Integrationsratswahl 2025. Die Wahl findet am Sonntag, den 14. September 2025, statt. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger erhalten damit rechtzeitig alle relevanten Informationen für die Teilnahme an der Wahl.
Wahlmodalitäten für die Integrationsratswahl
Für die Wahl stehen in Minden zwei Wahllokale zur Verfügung:
Wahlberechtigte können zudem per Briefwahl abstimmen, was zusätzliche Flexibilität bei der Stimmabgabe bietet.
Berechtigung zur Wahl
Das aktive Wahlrecht zur Integrationsratswahl richtet sich an eine klar definierte Personengruppe. Wahlberechtigt sind demnach alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit – mit Ausnahme von Asylbewerbern –, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:
Auch Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten haben, können wählen, sofern sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen.
Für Doppelstaatler – Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit – erfolgt die Eintragung ins Wählerverzeichnis automatisch, wenn sie zusätzlich zu ihrer deutschen eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen.
Eingebürgerte Deutsche, die nach der Einbürgerung keine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, müssen bis spätestens 2. September einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser Antrag kann direkt online auf der Homepage der Stadt Minden unter „Integrationsratswahl 2025 | Minden - Die Stadt mit dem Plus“ abgegeben werden.
Online-Antrag zur Eintragung ins Wählerverzeichnishttps://www.minden.de/Integrationsratswahl2025
Zugelassene Wahlvorschläge und Ablauf
Für diese Wahl wurden vom Wahlausschuss insgesamt 14 Wahlvorschläge zugelassen, die sich wie folgt zusammensetzen:
Damit steht den Wahlberechtigten eine breite Auswahl an Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung.
Zusammensetzung des Integrationsrates
Die Zusammensetzung des Integrationsrates wird durch die entsprechende Wahlordnung geregelt:
Die zehn gewählten Mitglieder des Integrationsrates werden auf Basis des § 27 Abs. 3 GO NRW bestimmt und bilden gemeinsam mit den Stadtverordneten das Gremium.
Ausblick und Kontakt
Mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt die heiße Phase für die Integrationsratswahl 2025 in Minden. Die Stadt weist alle Wahlberechtigten darauf hin, die Unterlagen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls notwendige Anträge rechtzeitig online zu stellen.
Weitere Informationen sowie Unterstützung bei Fragen zur Wahlberechtigung oder zum Ablauf erhalten Bürgerinnen und Bürger über die offiziellen Kanäle der Stadt Minden.
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