Minden verschiebt Grundsteuerbescheide 2026

Versand erfolgt Ende Februar, Zahlungstermin 15. März ohne Grundsteueranteil; Hebesätze vorerst ausgesetzt

Von Redaktion Minden

Die Stadt Minden verschiebt den Versand der Bescheide über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2026. Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten ihre Schreiben in diesem Jahr erst Ende Februar. Hintergrund sind rechtliche Unsicherheiten bezüglich der Grundsteuer B sowie organisatorische Veränderungen innerhalb der Stadtverwaltung.

Versand der Bescheide und neue Fälligkeitstermine

Anders als in den Vorjahren werden die Bescheide in Minden nicht wie üblich Anfang Februar, sondern voraussichtlich erst am 23. Februar 2026 verschickt. Der erste Zahlungstermin ist damit auf den 15. März festgesetzt. Enthalten sind in den neuen Bescheiden keine Grundsteuerbeträge.

Ab März werden wie gewohnt Abfall-, Straßenreinigungs- und Entwässerungsgebühren erhoben. Die weiteren Zahlungstermine bleiben mit dem 15. August und 15. November bestehen.

Empfehlungen für Eigentümerinnen und Eigentümer

  • Daueraufträge sollten ausgesetzt werden.
  • Abwarten, bis der neue Bescheid eintrifft, bevor Überweisungen getätigt werden.
  • Personen mit SEPA-Lastschriftmandat müssen nichts unternehmen.
  • Alle Betroffenen erhalten mit dem Bescheid ein Begleitschreiben mit aktuellen Informationen zur Grundsteuer.

    Rechtsunsicherheit bei Grundsteuer B

    Die Stadt Minden hat die Erhebung der Grundsteuer B zunächst ausgesetzt. Grund dafür sind aktuelle Urteile und ausstehende Entscheidungen von höheren Gerichten zu den sogenannten differenzierten Hebesätzen, die unter anderem im Dezember 2024 im Stadtrat beschlossen wurden.

    Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen im Dezember 2025 besteht in ganz Nordrhein-Westfalen Unsicherheit über die Rechtmäßigkeit dieser Regelung. Die Stadt Minden verfolgt daher die weitere Entwicklung und wird die Grundsteuer erst nach einer abschließenden Klärung (voraussichtlich ab Mai) neu festsetzen.

    Die Grundsteuer B ist damit nicht erlassen, sondern wird lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

    Organisatorischer Hintergrund

    Ein zusätzlicher Grund für die Verschiebung ist der Umzug des Bereichs Finanzen. Vom 16. bis einschließlich 23. Februar sind die entsprechenden Mitarbeitenden aufgrund des Standortwechsels in ein neues Bürogebäude in der Kuhlenstraße nicht erreichbar.

    Hinweis: Die Stadt Minden ist von laufenden Gerichtsverfahren nicht direkt betroffen. Für spezifische Auskünfte zur Bewertung von Grundstücken verweist die Stadt an die zuständigen Finanzämter.

    Informationen und Kontakt

    • Fragen zu Hebesätzen oder Abgaben werden von der Stadt Minden beantwortet.
    • Weitere Hinweise sind dem Grundbesitzabgabenbescheid beigefügt.
    • Der aktuelle Verlauf zeigt, wie sehr rechtliche Entwicklungen und verwaltungsinterne Veränderungen den Ablauf von Steuerbescheiden beeinflussen können. Sobald neue gerichtliche Entscheidungen vorliegen, werden die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer in Minden zusätzliche Informationen sowie eine neue Zahlungsaufforderung erhalten.

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