Osterfeuer in Minden: Anmeldung bis 7. März Pflicht

Osterfeuer in Minden müssen bis 7. März angemeldet werden – wichtige Regeln zu Holzarten, Größen und Schutzgebieten jetzt beachten.

Von Redaktion Minden1 Min. Lesezeit

Die Stadt Minden informiert darüber, dass Osterfeuer und Brauchtumsfeuer bis zum 7. März angemeldet werden müssen. Die jährliche Tradition zieht zahlreiche Vereine, Organisationen und Ortsgemeinschaften an. Bereits jetzt sind erste Anmeldungen eingegangen.

Anmeldung und Vorgaben für Osterfeuer

Die Anmeldung erfolgt bei der Ordnungsbehörde der Stadt Minden. Dabei gelten klare Regeln: Erlaubt ist nur das Verbrennen von unbehandeltem Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie anderen Pflanzenresten. Auch die Einhaltung von Sicherheitsabständen und die maximale Größe des Feuers sind verbindlich vorgeschrieben.

Alle Detailinformationen zu den Vorgaben finden sich in einem speziellen Merkblatt, das gemeinsam mit dem Anmeldevordruck online abgerufen werden kann. Wer keinen Internetzugang hat, kann die Unterlagen alternativ auch direkt bei der Stadt anfordern.

Besondere Hinweise für Landschaftsschutzgebiete

Findet das Osterfeuer in einem Landschaftsschutzgebiet statt, wird die untere Naturschutzbehörde automatisch einbezogen. In diesem Fall ist eine eigene Genehmigung durch diese Behörde erforderlich. Für die Bearbeitung muss bei der Anmeldung unbedingt eine E-Mail-Adresse angegeben werden.

Private Feuerkörbe und Feuerschalen

Für die private Nutzung von Feuerkörben oder Feuerschalen ist keine Anmeldung notwendig. Diese Regelung betrifft nur größere, öffentliche Brauchtums- und Osterfeuer.

Online-Formulare und Merkblatt

Die Stadt stellt alle erforderlichen Formulare und das Merkblatt online bereit.

Ordnungsbehörde Stadt Minden: Anmeldung Osterfeuer

Die Stadt Minden empfiehlt allen Veranstaltern von Osterfeuern eine frühzeitige Anmeldung, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

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