Schnee legt Müllabfuhr in Minden lahm
Anwohner müssen Straßen räumen – Nachholtermine für ausgefallene Abfuhren geplant

Schneefall und eisige Temperaturen haben in Minden zu Problemen bei der Müllabfuhr geführt. Während große Straßen und zentrale Geh- und Radwege durch die Städtischen Betriebe Minden (SBM) zuverlässig geräumt werden, bleibt auf Neben- und Anliegerstraßen oft der Schnee liegen. Die Verantwortung für das Räumen dieser Bereiche liegt bei den Anwohnerinnen und Anwohnern – doch nicht immer kommen sie ihrer Pflicht nach.
Witterungsbedingte Ausfälle in der Müllabfuhr
Durch unzureichende Räumung ist der Schnee vielerorts festgefahren, was zu glatten Fahrbahnen und eingeschränkter Zugänglichkeit führt. Insbesondere die Müllabfuhr ist davon betroffen: Am 3. Januar musste die Leerung der Biotonnen in Bergtour teilweise ausfallen, weil die Müllwagen die betroffenen Straßen wegen der Glätte nicht sicher befahren konnten.
Sicherheitsbedenken haben Vorrang
Jens Fricke, Leiter der Abfallwirtschaft, erläutert: "Hier konnte die Leerung der Biotonnen nicht überall erfolgen, weil die Straßen teilweise sehr glatt waren. Ein Befahren der glatten Straßen mit einem so großen Fahrzeug wie dem Müllwagen ist zu gefährlich, sowohl für die Fahrer*innen als auch für andere Verkehrsteilnehmer*innen. Da lassen wir dann ausnahmsweise die Tonnen stehen."
Nachholung der Abfuhr und Hinweise für die Anwohner*innen
Die ausgefallene Abfuhrtour wird nachgeholt. Betroffene Haushalte können ihre Biotonnen gemeinsam mit den Restmülltonnen zum nächsten regulären Abholtermin bereitstellen – allerdings nur, wenn die Straßen und der Aufstellort für die Müllfahrzeuge befahrbar sind. Jens Fricke betont: "Abfallbehälter werden von uns natürlich nur abgeholt, wenn die Straßen und der Aufstellort für unsere Müllfahrzeuge befahrbar sind. Das ist dann in der nächsten geräumten Straße möglich."
Appell an die Eigenverantwortung
Abschließend richtet Jens Fricke einen Appell an alle Anwohnerinnen und Anwohner in Straßen ohne städtische Straßenreinigung: "Räumt bitte die Straßen so vom Schnee frei, dass ihr selbst, aber auch der große Müllwagen durchkommt."
Rechtliche Vorgaben zum Winterdienst
Die Pflichten für den Winterdienst sind in der städtischen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung geregelt. Grundsätzlich sind Anwohner*innen verpflichtet, den Gehweg vor dem eigenen Haus von Schnee und Eis zu befreien. Dabei ist zu beachten, dass der Schnee nicht einfach auf die Straße geschoben werden darf.
Ist kein Gehweg vorhanden, müssen die Eigentümer*innen auf beiden Fahrbahnseiten eine mindestens 1,50 Meter breite Gehbahn von Eis und Schnee befreien.
Blick auf die aktuelle Situation
Fazit
Die aktuelle Situation verdeutlicht, wie wichtig das Zusammenwirken von Stadt und Anwohnerschaft im Winterdienst ist. Nur durch konsequentes Räumen können Sicherheit und die Funktionsfähigkeit der städtischen Dienste gewährleistet werden.
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