Weihnachtsmarkt in Minden: Zufahrt stark eingeschränkt
Poller in der Innenstadt blockieren Fahrzeuge ab 25. November – Lieferverkehr nur morgens erlaubt
Mit dem Beginn des diesjährigen Weihnachtsmarktes in Minden am 25. November treten für die Innenstadt spezielle Zufahrtsregelungen in Kraft. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Veranstaltung sowie der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher in der Fußgängerzone.
Bedeutende Änderungen für den Innenstadtverkehr
Für den Zeitraum des Weihnachtsmarktes werden die Zufahrtsmöglichkeiten in die Mindener Fußgängerzone deutlich eingeschränkt. Besonders betrifft dies die Nutzung der Polleranlagen, die üblicherweise telefonisch abgesenkt werden können.
In diesen Zeiträumen ist das Absenken der Poller per Telefon nicht möglich, was die Zufahrt für Fahrzeuge unmöglich macht.
Lieferverkehr: Anpassungen im Überblick
Für Lieferanten und Händler ergibt sich eine wichtige Änderung: Während des Weihnachtsmarktes entfallen die gewohnten abendlichen Lieferzeiten komplett. Die morgendlichen Lieferzeiten bleiben jedoch weiterhin zwischen 6 und 10:30 Uhr bestehen.
Wie bereits in den Vorjahren gilt, dass an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich kein Lieferverkehr erlaubt ist.
Auswirkungen für Anwohner und Gewerbetreibende
Sowohl Anwohner als auch Gewerbetreibende sollten sich auf die temporären Änderungen einstellen. Die eingeschränkte Zufahrt betrifft insbesondere den Lieferverkehr und erfordert eine entsprechende Planung in den betroffenen Zeiträumen.
Die Stadt Minden bittet alle Beteiligten um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen und empfiehlt, die Zufahrtsregelungen bei der Planung von Anlieferungen und Besorgungen während des Weihnachtsmarktes zu berücksichtigen.
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