Neuss startet frühzeitige Stimmabgabe für Kommunalwahl

Ab sofort Sofortwahl und Briefwahl möglich – Infoveranstaltung am 21. August im Rathaus

Von Redaktion Neuss

Die Stadt Neuss informiert mit einer aktuellen Mitteilung über wichtige Neuerungen zu den anstehenden Kommunalwahlen im kommenden Jahr. Bürgerinnen und Bürger erhalten dabei nicht nur frühzeitig die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben, sondern werden auch umfassend rund um den Ablauf der Wahl informiert.

Sofortwahl und Briefwahlunterlagen im Wahlamt

Ab sofort besteht für Wahlberechtigte in Neuss die Möglichkeit, sowohl die Sofortwahl direkt vor Ort als auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen im Wahlamt wahrzunehmen. Das Wahlamt befindet sich im Rathaus, Markt 2, 41460 Neuss. Der Zugang erfolgt über Eingang 3, gegenüber dem Bürgeramt.

  • Sofortwahl: Wählerinnen und Wähler können direkt im Wahlamt ihre Stimme abgeben.
  • Briefwahlunterlagen: Die Unterlagen können im Wahlamt beantragt werden, um die Wahl bequem von zu Hause aus durchzuführen.
  • Informationsveranstaltung zu den Kommunalwahlen

    Für alle Interessierten findet am Donnerstag, 21. August 2025, um 17 Uhr eine Informationsveranstaltung im Ratssaal des Rathauses (Raum E.260) statt. Im Mittelpunkt stehen dabei Details zum Ablauf der Kommunalwahlen am 14. September 2025. Die Veranstaltung bietet Raum für Fragen und Hintergrundinformationen.

    • Datum: Donnerstag, 21. August 2025
    • Uhrzeit: 17:00 Uhr
    • Ort: Rathaus Neuss, Ratssaal (E.260)
    • Thema: Kommunalwahlen 2025
    • Service und Beteiligung

      Mit der frühzeitigen Öffnung des Wahlamts für Sofort- und Briefwahl möchte die Stadt Neuss eine hohe Wahlbeteiligung fördern und den Zugang zur Wahl erleichtern. Die Informationsveranstaltung richtet sich an alle, die mehr über die organisatorischen Abläufe der Wahl erfahren und gut vorbereitet am 14. September 2025 ihre Stimme abgeben möchten.

      Weiterführende Details und konkrete Hinweise finden Interessierte direkt bei der Stadt Neuss. Die Stadtverwaltung betont, dass noch keine Anhänge zur Mitteilung vorliegen.

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