Grabmale in Niederkassel auf Sicherheit geprüft
Städtische Friedhöfe werden vom 1. bis 3. April 2025 auf ihre Standsicherheit überprüft – wichtige Hinweise für Nutzungsberechtigte.

Pressemitteilung der Stadt Niederkassel
Datum: 21.03.2025
Standsicherheitsprüfung von Grabmalen
In diesem Jahr finden die regelmäßigen Standsicherheitsprüfungen der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen zwischen dem 01. und 03. April 2025 statt. Die Durchführung erfolgt durch eine beauftragte Firma in Zusammenarbeit mit städtischen Mitarbeitern.
Grabsteine, die nicht mehr standsicher sind, können eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Daher weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass jeder Nutzungsberechtigte einer Grabstelle verpflichtet ist, sein Grabmal stets standsicher zu halten.
Pflichten der Nutzungsberechtigten
Regelungen der Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung ist außerdem gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift für Feuer Krematorien zur jährlichen Prüfung der Standsicherheit verpflichtet. Wenn Grabmale als nicht mehr standsicher beurteilt werden, erhalten die Nutzungsberechtigten einen Aufkleber und werden aufgefordert, die Grabanlage fachgerecht befestigen zu lassen.
Um die Sicherheit der Besucher auf den städtischen Friedhöfen weiterhin sicherzustellen, werden akut umsturzgefährdete Grabmale unverzüglich umgelegt, sofern sie nicht anderweitig gesichert werden können.
Kontaktinformationen
Markus Thüren
Fachbereichsleitung FB10 - Ratsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Schule, Kultur, Sport, Bibliotheken, Archiv und Wahlen
Stadt Niederkassel
Rathausstraße 19
53859 Niederkassel
Tel.: +49 2208 9466-103
E-Mail: [email protected]
Internet: www.niederkassel.de
Hinweise zum Datenschutz
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