Einfache Sprache
Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“: Anträge bis 20. September 2026 in Ratingen möglich
Die Stadt Ratingen nimmt noch Anträge für den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ entgegen.
Das Programm soll Mittagessen für alle Kinder in Kita und Schule ermöglichen.
Die Kinder sollen gemeinsam mit anderen Kindern essen können.
Für das laufende Schuljahr gilt eine Frist bis zum 20. September 2026.
Das Amt für Schulverwaltung und Sport nimmt auch Anträge an.
Es betrifft das Schuljahr 2026 und 2027.
Die Frist für das Schuljahr 2026 und 2027 endet.
Sie endet ebenfalls am 20. September 2026.
Das gilt auch für den Kindergartenbereich.
Das Landesprogramm richtet sich an finanziell benachteiligte Familien.
Diese Familien haben keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Das Bildungs- und Teilhabepaket heißt auch BTP.
Familien erhalten Unterstützung, wenn ihr Einkommen vergleichbar gering ist.
Das Einkommen soll nicht deutlich höher sein als der Regelsatz.
Der Regelsatz ist vom Bürgergeld.
Die Stadt soll vor allem Familien meinen.
Das sind Familien, die keine sozialen Leistungen beziehen.
Der Zuschuss aus dem Härtefallfonds deckt die tatsächlichen Kosten.
Diese Kosten betreffen das Mittagessen.
Die Eltern müssen dann für das Mittagessen nichts bezahlen.
Zusätzlich übernimmt der Härtefallfonds Kosten für mehrtägige Klassenfahrten.
Der Zuschuss liegt bei maximal 150 Euro.
Die Stadt bietet Informationen und ein Antragsformular an.
Für Informationen per E-Mail können Antragstellende an [email protected] schreiben.
Für Informationen per Telefon können Antragstellende unter 02102 550-4021 anrufen.
Pflichtunterlagen für den Antrag
Dem Antrag müssen Einkommensnachweise der Monate Juni, Juli und August beigefügt sein.
Dem Antrag muss eine Kopie des Mietvertrags beigefügt sein.
Statt einer Kopie kann eine vergleichbare Bescheinigung beigefügt sein.
Dem Antrag muss ein Nachweis über zu zahlende Abschläge an den Energieversorger beigefügt sein.
Dabei nennt die Stadt besonders Heizkosten.
Dem Antrag können Belege über Unterhaltsverpflichtungen beigefügt sein.
Dem Antrag können Belege über Zahlungsrückstände beigefügt sein.
Dem Antrag können Belege über sonstige Verbindlichkeiten beigefügt sein.