Förderbescheid für denkmalgerechte Sanierung der Schachtanlage 7
237.500 Euro aus dem Denkmalförderprogramm 2026 des Landes Nordrhein-Westfalen für den Verein „Blumenthal 7 e.V.“

Die historische Schachtanlage 7 der ehemaligen Zeche General Blumenthal in Recklinghausen soll mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen denkmalgerecht saniert werden. Regierungspräsident Andreas Bothe überreichte am 27. August vor Ort einen Förderbescheid über 237.500 Euro an den Verein „Blumenthal 7 e.V.“. Die Mittel stammen aus dem Denkmalförderprogramm 2026 des Landes Nordrhein-Westfalen.
„Die Schachtanlage 7 erzählt ein wichtiges Stück Industriegeschichte unserer Region. Mit der Förderung sichern wir nicht nur wertvolle historische Bausubstanz, sondern unterstützen zugleich die Idee, diesen besonderen Ort für die Menschen in Recklinghausen und darüber hinaus neu erlebbar zu machen“, sagte Bothe bei der Bescheidübergabe.
Die Schachtanlage 7 der Steinkohlenzeche General Blumenthal war einst Seilfahrt-, Material- und Wetterschacht. Sie ist nach Angaben der Mitteilung heute die einzige vollständig erhaltene Schachtanlage im Kreis Recklinghausen. Seit 2006 stehen das Fördergerüst mit Schachthalle, das Maschinenhaus mit der Elektrofördermaschine, das Eingangs- und Kauengebäude sowie der Grubenlüfter mit Ventilatorgebäude unter Denkmalschutz. Das Fördergerüst gilt als prägende Landmarke und markiert den Übergang vom Ruhrgebiet ins Münsterland.
Mit den Fördermitteln sollen umfangreiche Sanierungsarbeiten an der historischen Anlage ermöglicht werden. Langfristig ist auf dem Gelände ein neuer, öffentlich zugänglicher und inklusiver Begegnungsort geplant. Der Verein „Blumenthal 7 e.V.“ will dafür ein Nutzungskonzept mit Angeboten aus Kunst und Kultur, einer offenen Werkstatt und Co-Working entwickeln.
Die denkmalbedingten Gesamtausgaben belaufen sich auf 475.000 Euro. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert sie mit einem Fördersatz von 50 Prozent.
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