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Wasserverbrauch bis 31. Oktober melden
Meldung der Wasserverbräuche
Recklinghäuser Bürgerinnen und Bürger können ihre Wasserverbräuche melden.
Die Wasserverbräuche müssen über geeichte Wasseruhren erfasst sein.
Die Meldung ist bis einschließlich Samstag, 31. Oktober, möglich.
Maßgeblich für die Frist ist das Eingangsdatum bei der Stadtverwaltung.
Welche Verbräuche gemeldet werden können
Bürgerinnen und Bürger melden nur Wassermengen, die nicht in die Kanalisation gelangen.
Ein Beispiel sind Wassermengen für die Gartenbewässerung.
Diese Meldung gilt auch für Gewerbebetriebe.
Auswirkung im nächsten Jahr
Die gemeldeten Verbräuche können im kommenden Jahr unberücksichtigt bleiben.
Das betrifft die Schmutzwassergebühr.
Voraussetzungen für einen Abzug
Ein Abzug ist nur möglich, wenn ein geeichter Zähler eingebaut ist.
Bürgerinnen und Bürger sollten ihren Zähler im nächsten Jahr prüfen.
Der Grund ist der Ablauf der Eichfrist.
Der Zähler kann dann ausgetauscht werden müssen.
So funktioniert die Meldung
Die Jahresmeldung kann im Online-Service-Portal der Stadt eingegeben werden.
Das Online-Service-Portal lautet https://serviceportal.recklinghausen.de/servicesabisz.
Der richtige Punkt heißt „Schmutzwasser Jahresmeldung“.
Alternativ können Bürgerinnen und Bürger das Formular herunterladen.
Das Formular kann handschriftlich ausgefüllt werden.