Integrationsratswahl 2025 in Rheine: Wer darf wählen?

Über 16.000 Wahlberechtigte informiert – Nachmeldungen bis 2. September möglich

Von Redaktion Rheine
Integrationsratswahl 2025 in Rheine: Wer darf wählen?
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Am 14. September 2025 findet in Rheine die Wahl zum Integrationsrat statt. Im Vorfeld erhielten bereits über 16.000 Wahlberechtigte eine Wahlbenachrichtigung. Aktuell wird das Wählerverzeichnis weiter ergänzt, um eine umfassende Wahlbeteiligung sicherzustellen.

Erweiterung des Wählerverzeichnisses

Zusätzlich zu den bereits angeschriebenen Personen werden derzeit weitere Wahlberechtigte in das Verzeichnis aufgenommen. Besonders betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die bereits vor längerer Zeit eingebürgert wurden oder deren Einbürgerung in einer anderen Gemeinde stattfand. In solchen Fällen ist der Einbürgerungsnachweis nicht automatisch im Melderegister eingebunden.

Die Stadt erfasst diese Personen nun nach vorhandenen Daten und schickt die entsprechenden Benachrichtigungen im Laufe der Woche zu.

Was tun, wenn keine Wahlbenachrichtigung vorliegt?

Bürgerinnen und Bürger, die sich als wahlberechtigt ansehen, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sich unkompliziert an die Stadt wenden. Eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist bis zum 2. September 2025 möglich.

Voraussetzungen für die Wahlberechtigung

  • Nicht-deutsche Staatsangehörigkeit oder durch Einbürgerung/als Kind ausländischer Eltern durch Geburt erworben
  • Mindestens 16 Jahre alt am Wahltag
  • Seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhaltend
  • Seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl mit Hauptwohnung in Rheine gemeldet
  • Online-Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis

    Für alle, die bislang keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bietet die Stadt Rheine die Möglichkeit, online die Eintragung ins Wählerverzeichnis zu beantragen. Voraussetzung dafür ist ein Nachweis der Wahlberechtigung, zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde. Das entsprechende Formular ist online verfügbar.

    Weitere Informationen zur Integrationsratswahl

    Sämtliche Informationen rund um den Wahlprozess, Voraussetzungen und Antragsmöglichkeiten finden Interessierte auf der offiziellen Internetseite der Stadt Rheine im Bereich „Rathaus & Service“ unter dem Menüpunkt „Wahlen > Integrationsratswahl“.

    title="Stadt Rheine – Wahlamt"

    subtitle="Fragen zur Wahl oder zum Wählerverzeichnis"

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