Kommunalwahl Rheine 2025: Jetzt Briefwahl beantragen!

Wichtige Fristen und Hinweise zur Briefwahl und Integrationsratswahl am 14. September

Von Redaktion Rheine
Kommunalwahl Rheine 2025: Jetzt Briefwahl beantragen!
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Die Stadt Rheine informiert über die bevorstehenden Kommunalwahlen und die Integrationsratswahl am 14. September 2025. Im Fokus stehen die Möglichkeiten zur Briefwahl und die damit verbundenen Fristen. Die Zahl der beantragten Briefwahlunterlagen zeigt ein großes Interesse: Bereits rund 12.000 Rheinerinnen und Rheiner haben sich für diese bequeme Form der Stimmabgabe entschieden – das entspricht etwa jeder fünften wahlberechtigten Person. Für die Integrationsratswahl nutzen bisher knapp 600 Menschen die Briefwahl.

Fristen und Anforderungen bei der Briefwahl

Die Stadt Rheine macht auf die klaren Fristen aufmerksam:

  • Die Wahlbriefe müssen am Wahltag, 14. September 2025, bis 16 Uhr, bei der Stadt eingegangen sein.
  • Für die Kommunalwahlen ist der rote Umschlag zu verwenden, für die Integrationsratswahl der orange Umschlag.
  • Wahlbriefe, die später eintreffen, werden bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt.
  • Wer seine Stimme lieber persönlich abgeben möchte, kann am Wahltag sein Wahllokal aufsuchen.

    So funktioniert die Wahlscheinbeantragung

    Für die Teilnahme an der Briefwahl ist ein Wahlschein notwendig. Dieser kann auf verschiedene Weisen beantragt werden:

    • Mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
    • Formlos schriftlich oder mündlich (jedoch nicht telefonisch)
    • Elektronisch – zum Beispiel über die Website der Stadt Rheine
    • Erforderliche Angaben im Antrag:

      • Vor- und Familienname
      • Geburtsdatum
      • Wohnanschrift und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift
      • Wichtige Fristen im Überblick

        • Letzte Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen: Freitag, 12. September 2025
        • Bei plötzlicher Erkrankung: Wahlscheinantrag bis 14. September 2025, 15:00 Uhr möglich
        • Das Online-Angebot zur Beantragung endet am Mittwoch, 10. September 2025, 12:00 Uhr
        • Online-Beantragung und QR-Code-Verfahren

          Ein bequemes Antragsformular findet sich auf der städtischen Homepage. Wer den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code nutzt, muss nur wenige Informationen eingeben: das Geburtsdatum und eine eventuell abweichende Versandanschrift. Der QR-Code ist individuell, was die Antragstellung erleichtert.

          Briefwahl vor Ort und Barrierefreiheit

          Wer die Briefwahlunterlagen nicht per Post bekommen möchte, kann sie direkt im Wahlamt des Neuen Rathauses abholen oder direkt vor Ort wählen. Ein gültiges Ausweisdokument ist dafür erforderlich.

          Auch ohne Wahlbenachrichtigung ist eine Stimmabgabe möglich. Wer Unterlagen für eine andere Person beantragt oder entgegennimmt, benötigt eine schriftliche Vollmacht.

          Öffnungszeiten des Wahlamts

          • Montag – Donnerstag: 8:00 bis 18:00 Uhr
          • Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
          • Zusätzlich Samstag, 6. September 2025: 8:00 bis 13:00 Uhr
          • Am Wahlwochenende, Freitag, 12. September 2025: 8:00 bis 15:00 Uhr
          • Am Wahltag, Samstag, 13. September 2025: 10:00 bis 12:00 Uhr (für plötzlich Erkrankte oder Personen, die ihren Wahlschein nicht erhalten oder verloren haben)
          • Das Wahlamt ist barrierefrei im 1. Obergeschoss des Neuen Rathauses zu erreichen.

            Fazit: Gut vorbereitet zur Wahl

            Wer per Briefwahl abstimmen möchte, sollte die Fristen und Postlaufzeiten im Blick behalten. Die Stadt Rheine empfiehlt, den Antrag frühzeitig zu stellen oder die Direktwahl im Rathaus zu nutzen. Am Wahltag selbst bleibt die persönliche Abstimmung im Wahllokal wie gewohnt möglich.

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