Rheine startet Kampagne gegen unerlaubtes Befahren der Fußgängerzone

Mehr Sichtbarkeit, Kontrollen und Hinweisschilder an der Emsstraße sollen Unfälle durch Fahrrad- und E-Scooter-Verstöße verhindern.

Von Redaktion Rheine
Rheine startet Kampagne gegen unerlaubtes Befahren der Fußgängerzone
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Die Stadt Rheine startet gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde Steinfurt und dem Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt eine Informationskampagne gegen das unerlaubte Befahren der Fußgängerzone in der Emsstraße mit Fahrrädern und E-Scootern. Anlass ist eine Empfehlung der Unfallkommission, nachdem sich in diesem Bereich wiederholt Unfälle ereignet haben.

Ziel der Maßnahme ist es nach Angaben der Beteiligten, die geltenden Regeln deutlicher sichtbar zu machen und so Unfälle zu vermeiden. Die Kampagne wird von verstärkten Kontrollen des Bezirksdienstes der Polizei begleitet. Verstöße sollen konsequent geahndet werden.

Regeln in der Emsstraße

Für Fahrräder gilt in der Emsstraße eine zeitliche Einschränkung: Sie dürfen dort ausschließlich zwischen 20 und 9 Uhr fahren. Für E-Scooter besteht dagegen ein uneingeschränktes Fahrverbot. Nach Angaben von Polizei und Ordnungsbehörden zeigen Kontrollen jedoch immer wieder, dass diese Regelungen vielen Verkehrsteilnehmenden nicht bekannt sind.

Hinweisschilder und Banner an mehreren Zugängen

In den kommenden Tagen sollen an wichtigen Zugängen zur Emsstraße großformatige Hinweisschilder und Banner aufgestellt werden. Sie sollen gut sichtbar über die geltenden Regelungen informieren.

Genannte Standorte sind unter anderem:

  • am Borneplatz auf Höhe von Hotel Freye
  • an der Nepomukbrücke
  • in der Mühlenstraße
  • an der Münsterstraße
  • an der Rosenstraße
  • an der Elter Straße
  • an der Emsstraße auf Höhe von Asian Taste im Hues Eck

Schutz für Fußgänger im Mittelpunkt

Stadt und Polizei betonen, dass Fußgängerzonen in erster Linie dem sicheren Aufenthalt und der Fortbewegung von Fußgängerinnen und Fußgängern dienen. Besonders Kinder, ältere Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen sollen sich dort sicher bewegen können.

Was für E-Scooter grundsätzlich gilt

Nach den Angaben in der Mitteilung gelten für E-Scooter grundsätzlich dieselben Verkehrsflächen wie für den Radverkehr. Sie dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen oder, wenn diese nicht vorhanden sind, auf der Fahrbahn genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen dagegen nicht befahren werden.

Regeln für E-Tretroller im Überblick

  • Verkehrsflächen: Nutzung auf Radwegen, Radfahrstreifen oder in Fahrradstraßen; nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind nicht erlaubt.
  • Altersgrenze: Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Ein Führerschein ist nicht erforderlich.
  • Personenmitnahme: E-Tretroller sind nur für eine Person zugelassen. Die Mitnahme einer zweiten Person ist untersagt.
  • Alkoholgrenzwerte: Für Fahrerinnen und Fahrer von E-Tretrollern gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Für unter 21-Jährige und Fahranfänger in der Probezeit gilt eine Null-Promille-Grenze.

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