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OLG Düsseldorf: Samsung gewinnt gegen Ausschreibung der Stadt Datteln für Tablets

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Beschwerde des Unternehmens Samsung recht.

Die Stadt Datteln darf die geplante Lieferung von rund 700 Tablets nicht beauftragen.

Die Stadt muss eine neue Ausschreibung auf den Weg bringen.

Bürgermeister André Dora sagte, die Entscheidung sei keine gute Nachricht.

Er bezog sich dabei auf Schülerinnen und Schüler in Datteln.

Diese warten auf ein neues Tablet.

André Dora sagte auch, die Stadt akzeptiere die Entscheidung.

Er sagte weiter, die Entscheidung bedeute einen weiteren Aufschub.

Er sagte außerdem, die Stadt müsse erneut ausschreiben.

Als nächsten Schritt kündigte André Dora eine Prüfung an.

Die Prüfung soll mit juristischen und fachlichen Expertinnen und Experten erfolgen.

Samsung hatte gegen eine Auftragsvergabe Beschwerde eingereicht.

Samsung richtete die Beschwerde an die Vergabekammer Westfalen.

Die Stadt Datteln sollte Apple-Tablets liefern lassen.

Das Unternehmen Samsung wollte die Auftragsvergabe anfechten.

Die Vergabekammer Westfalen gab der Stadt Datteln in erster Instanz recht.

Diese Entscheidung traf die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster.

Danach reichte Samsung die Beschwerde weiter ans Oberlandesgericht Düsseldorf.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf erhielt die Angelegenheit zur Entscheidung.

Auslöser war eine Ausschreibung der Stadt Datteln.

Die Stadt wollte ältere Apple-Tablets gegen neue tauschen.

Fünf Grundschulen waren von der Maßnahme betroffen.

Zwei weiterführende Schulen waren ebenfalls betroffen.

Die weiterführenden Schulen sind Realschule und Gymnasium.

Realschule und Gymnasium stehen in Trägerschaft der Stadt Datteln.