Kommunalwahl Lemgo 2025: Ab jetzt Briefwahl beantragen!
Wahl am 14. September – alle wichtigen Infos zur Teilnahme, Briefwahl und Stichwahl

Die Vorbereitungen für die Kommunalwahl in Lemgo am 14. September 2025 laufen auf Hochtouren. Bürgerinnen und Bürger können ab sofort die Briefwahlunterlagen beantragen und sich somit schon vor dem Wahltag entscheiden, wie sie ihre Stimme abgeben möchten. Die Wahl berechtigt all jene, die bestimmte Kriterien erfüllen und rechtzeitig im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wahlberechtigung und Eintragung ins Wählerverzeichnis
Wahlberechtigt sind Deutsche oder Unionsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, ihr Wahlrecht nicht verloren haben und seit mindestens dem 29. August 2025 mit Hauptwohnsitz in Lemgo gemeldet sind.
Wer bis zum 3. August 2025 mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis der Alten Hansestadt Lemgo eingetragen und erhält bis spätestens zum 24. August 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Optionen zur Stimmabgabe: Urne oder Briefwahl
Für alle, die am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können oder möchten, steht die Briefwahl offen. Der Wahlscheinantrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist unkompliziert möglich:
Telefonische Anträge sind nicht möglich. Persönlich kann der Antrag auch direkt im Briefwahlbüro gestellt werden.
Briefwahlbüro: Öffnungszeiten und Service
Das Briefwahlbüro ist im Lichthof des Schmiedeamtshauses, Marktplatz 4, eingerichtet. Hier können Wahlberechtigte die Unterlagen abholen oder direkt vor Ort wählen:
Im Briefwahlbüro ist auch die persönliche Beantragung der Unterlagen möglich.
Einsicht in das Wählerverzeichnis
In der Zeit vom 25. bis 29. August 2025 besteht während der regulären Öffnungszeiten die Möglichkeit, in der Abteilung Wahlen (Rathaus, Zimmer 333, Marktplatz 1, 32657 Lemgo) Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Aus Datenschutzgründen ist nur die Einsicht in die eigenen Daten gestattet.
Mögliche Stichwahl Ende September
Sollte am Hauptwahltag keiner der Landrats- oder Bürgermeisterkandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am Sonntag, den 28.09.2025, eine Stichwahl statt.
Alle wichtigen Informationen rund um die Kommunalwahl und die Briefwahl sind gebündelt auf der städtischen Website abrufbar.
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