Hilfe für Familien mit behinderten Kindern

Verfahrenslotsin Sandra Stollenwerk-Blaschek begleitet in Monheim Eltern durch das Sozialsystem bis zum 27. Lebensjahr

Hilfe für Familien mit behinderten Kindern
Bild zum Beitrag© Redaktionsteam Monheim am Rhein

Familien mit Kindern, die eine Behinderung haben, stehen oft vor großen Herausforderungen im deutschen Sozialsystem. Besonders die bürokratischen Hürden und die Vielzahl an Zuständigkeiten verlangen Eltern viel Ausdauer und Durchsetzungsvermögen ab. Im Haus der Chancen in Monheim am Rhein setzt sich Sandra Stollenwerk-Blaschek als Verfahrenslotsin dafür ein, dass betroffene Familien die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.

Unterstützung im Alltag: Die Rolle der Verfahrenslotsin

Sandra Stollenwerk-Blaschek bringt langjährige Erfahrung aus verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe mit. Seit Anfang 2024 arbeitet sie als Verfahrenslotsin und Diplom-Sozialpädagogin im Moki-Familienbüro. Ihre Aufgabe: Familien dabei helfen, den Überblick im komplexen Hilfesystem zu behalten und gezielt Anträge zu stellen.

Besonders Familien wie die der fünfjährigen Mia, die wegen einer Durchblutungsstörung im Rollstuhl sitzt, profitieren von dieser Unterstützung. Nachdem der Antrag auf Assistenz im Kita-Alltag durch den Landschaftsverband Rheinland abgelehnt wurde, wandte sich Mias Familie an Stollenwerk-Blaschek. Gemeinsam mit den Eltern werden Anträge ausgefüllt, Abläufe erklärt und – wenn nötig – Widersprüche eingelegt.

Auch Jennifer Hoven, Mias Mutter, teilte ihre Erfahrungen: „Ich bin so froh, dass wir uns kennengelernt haben. Ohne sie hätte ich es vielleicht nicht geschafft.“

Komplexes System, viele Anlaufstellen

Die Zuständigkeiten für Hilfsangebote variieren je nach Alter und Art der Behinderung. Während bei Kindern unter sechs Jahren verschiedene Leistungen wie Assistenz, Therapieanwendungen oder Personalstunden über Stadt, LVR oder das Kreis-Sozialamt beantragt werden können, übernehmen bei schulpflichtigen Kindern andere Ämter, beispielsweise die Eingliederungshilfe oder der Allgemeine Soziale Dienst.

Trotz rechtlich festgelegter Fristen ist die tatsächliche Bewilligung von beantragten Leistungen oft mit Wartezeiten und Unsicherheiten verbunden. Stollenwerk-Blaschek sieht ihre Aufgabe auch darin, im Bedarfsfall Druck auf die zuständigen Stellen auszuüben und Eltern zu ermutigen, ihre Rechte einzufordern.

Individuelle Hilfe von Geburt bis ins junge Erwachsenenalter

Die Verfahrenslotsin steht Familien von der Geburt des Kindes bis zum 27. Lebensjahr zur Seite – unabhängig davon, ob die Behinderung bereits festgestellt wurde oder der Verdacht besteht. Ihr Angebot umfasst auch Hausbesuche, Beratung in Kitas und Schulen sowie Videokonferenzen. Besonders wichtig ist dabei der enge Kontakt zu Erzieherinnen und Erziehern, die bei Sprachbarrieren vermitteln oder Hilfsmittel wie Übersetzungsapps nutzen.

Im Alltag geht es häufig auch um praktische Unterstützung: Dank der Mitwirkung der Verfahrenslotsin konnte Mia schließlich doch eine Assistenz erhalten. So ist es möglich, dass sie sicher in der Kita und bald in der Schule begleitet wird – ein Schritt, der für ihre Entwicklung und Teilhabe entscheidend ist.

Großer Einsatz, große Herausforderungen

Für die Eltern bedeutet der Kampf um die richtigen Hilfen oft einen enormen organisatorischen und emotionalen Aufwand. Der Weg führt nicht selten zu verschiedenen Fachkliniken und immer wieder zu neuen Anträgen für Krankenkassen, Pflegeversicherung oder Sozialdienste. Stollenwerk-Blaschek berichtet: „Manchmal habe ich das Gefühl, Mütter oder Väter eines behinderten Kindes müssten aufhören zu arbeiten, weil der Verwaltungsaufwand so immens ist.“

Die Bestärkung der Eltern und das Durchsetzen ihrer Rechte sind essentielle Aufgaben der Verfahrenslotsin. Sie arbeitet mit Argumentationsketten, unterstützt beim Widerspruchsverfahren und begleitet die Familien auf allen Wegen. Das Ziel: Selbstbestimmung und Teilhabe für Kinder und ihre Familien auch in herausfordernden Situationen.

Wer Fragen zu den Unterstützungsangeboten hat oder Hilfe im Antragsverfahren benötigt, kann sich direkt an das Büro im Haus der Chancen wenden. Sandra Stollenwerk-Blaschek und ihr Team bieten Beratung und Beistand – vor Ort, telefonisch oder per Videoberatung.

Mit ihrem Engagement macht sie deutlich, dass Familien mit Kindern mit Behinderung nicht allein sind und dass sich der Einsatz für die eigenen Rechte lohnt. Denn wie Sandra Stollenwerk-Blaschek betont: „Was durch Elternliebe und Engagement möglich ist, kann kein Arzt beurteilen.“

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