Kurzmitteilung: Pulheim startet Wärmeplanung

Erster kommunaler Wärmeplan liegt vor – Bürger können bis 12. Juni 2026 Stellung nehmen

Die Stadt Pulheim hat ihren ersten kommunalen Wärmeplan vorgelegt und eröffnet nun die Beteiligung der Öffentlichkeit. Bürgerinnen und Bürger können den Entwurf einsehen und Stellung nehmen. Auch Träger öffentlicher Belange, darunter Stromnetzbetreiber, werden angeschrieben und erhalten die Möglichkeit zur Äußerung.

Erster kommunaler Wärmeplan liegt vor

Erarbeitet wurde der Plan vom Büro energielenker projects GmbH. Nach Angaben der Verwaltung soll die Wärmeplanung Pulheim schrittweise auf dem Weg zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 begleiten. Der Entwurf ist als langfristige strategische Orientierung gedacht und zeigt auf, wie die zukünftige Wärmeversorgung in der Kommune gestaltet werden kann.

Wichtig ist dabei: Der Plan erhebt nach den vorliegenden Angaben keinen Anspruch auf unmittelbare rechtliche Bindungswirkung. Auch individuelle Heizsysteme oder Anschlussverpflichtungen werden damit nicht festgelegt.

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Die Stadt ruft die Bevölkerung zur Stellungnahme auf. Eine Beteiligung ist bis Freitag, 12. Juni 2026, möglich. Zusätzlich werden Träger öffentlicher Belange angeschrieben, um ihre Sicht einzubringen.

So können Stellungnahmen eingereicht werden

  • per E-Mail an: [email protected]
  • per Post an: Bürgermeister, Amt für Umwelt, Klimaschutz und Grünflächen, Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim
  • Einsicht in die Unterlagen

    Der Entwurf der Wärmeplanung ist online abrufbar unter www.. Darüber hinaus kann eine Einsichtnahme in die vorliegenden Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung auch bei der städtischen Klimaschutzmanagerin nach Terminabsprache erfolgen.

    Einordnung des Verfahrens

    Mit dem Wärmeplan schafft Pulheim nach eigenen Angaben eine Grundlage für die künftige Ausrichtung der Wärmeversorgung. Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung einer lokal abgestimmten Strategie, die auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung zielt. Die jetzt gestartete Öffentlichkeitsbeteiligung ist dabei ein zentraler Schritt, um Rückmeldungen in den weiteren Prozess einzubeziehen.

    Hinweis: In der Mitteilung wird zudem auf eine beigefügte Pressemitteilung verwiesen.

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