Pulheim führt Ausweis-Pflicht an Sammelstellen ein
Nur noch Bürger mit Wohnsitz in Pulheim dürfen kostenfrei Schadstoffe und Bauabfälle entsorgen
Die Stadt Pulheim setzt ab sofort eine neue Regelung zur Abgabe von Schadstoffen, Elektrokleingeräten und Bauabfällen an den städtischen Sammelstellen um. Wer solche Abfälle entsorgen möchte, muss nun einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Ziel ist es, den Wohnsitz der Anliefernden eindeutig zu überprüfen.
Hintergrund der Maßnahme
In der Vergangenheit kam es an Samstagen häufig zu Überlastungen an den Sammelstellen der Stadt Pulheim. Die städtischen Annahmestellen, dazu zählen sowohl der mobile Annahmecontainer als auch das Schadstoffmobil, werden aus den Abfallgebühren der Stadt finanziert. Diese Angebote sind daher ausdrücklich für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pulheim vorgesehen.
Um sicherzustellen, dass ausschließlich Personen mit Wohnsitz in Pulheim diese Serviceleistungen nutzen, setzt die Stadt nun auf eine striktere Kontrolle. Auswärtige Personen werden gebeten, stattdessen die Entsorgungsangebote ihrer jeweiligen Wohnsitzkommune zu nutzen.
Relevanz für Bürgerinnen und Bürger
Durch diese Maßnahme möchte die Stadt Pulheim eine faire Nutzung der aus städtischen Gebühren finanzierten Entsorgungseinrichtungen gewährleisten und Überlastungen verhindern.
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