Pulheim passt Grundsteuer an: Das müssen Sie wissen!
Hebesatz sinkt auf historisch niedrige 467 Prozent – Was das für Sie bedeutet
Versand der Jahresabgabenbescheide für 2025 in Pulheim
Am Freitag, den 24. Januar 2025, beginnt der Versand der Jahresabgabenbescheide in Pulheim. Diese enthalten auch die neu berechnete Grundsteuer, die sich durch die Grundsteuerreform verändert hat.
Neuer Hebesatz für die Grundsteuer B
Der Pulheimer Stadtrat hat einen Hebesatz von 467 Prozent für die Grundsteuer B beschlossen. Damit hat Pulheim einen der niedrigsten Hebesätze im gesamten Rhein-Erft-Kreis, denn vorher lag dieser noch bei 555 Prozent. Der aktuelle Hebesatz entspricht dem aufkommensneutralen Hebesatz von Nordrhein-Westfalen, um das Gesamtsteueraufkommen stabil zu halten.
Wie sich die individuelle Grundsteuer für Bürgerinnen und Bürger genau verändert, hängt vom durch das Finanzamt festgelegten Grundsteuerwert des jeweiligen Grundstücks ab.
Einwände gegen den Grundsteuerwert
Einwände gegen den Grundsteuerwert oder die festgelegten Besteuerungsgrundlagen sind direkt beim Finanzamt Bergheim einzureichen. Einwände bei der Stadt Pulheim wären nicht erfolgreich. Wichtig zu beachten: Auch bei einem eingelegten Einspruch muss die Zahlung fristgerecht erfolgen, um Mahngebühren zu vermeiden.
Kontakt und Bearbeitungszeiten
Das Amt für Steuern in Pulheim ist unter der Sammelrufnummer 02238 / 808-440 erreichbar, allerdings kann es durch die Reform zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis und verweist zusätzlich auf ein Informationsblatt auf der städtischen Webseite.
Befristete Regelung zur Erreichbarkeit
Um das hohe Aufkommen effektiv abwickeln zu können, wird die Steuerabteilung von Mittwoch, dem 29. Januar 2025, bis Mittwoch, dem 5. März 2025, mittwochs keine persönlichen Gespräche oder Telefonate führen.
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