Saatkrähenkolonie sorgt für Ärger in Sinthern/Geyen
Verwaltung startet Vergrämungsmaßnahmen und plant langfristigen Schutz der Vögel
Im Bereich zwischen den Mehrfamilienhäusern am Fasanenweg, der Grundschule GGS Sinthern/Geyen und der Kita "Kleine Strolche" besteht seit Jahren eine Kolonie von Saatkrähen. Während der Brutzeit, die von Februar bis Juni andauert, haben sich Anwohner wiederholt über erhebliche Lärmbelastung und hygienische Probleme beklagt.
Beginn der Vergrämungsmaßnahmen
Die Verwaltung hat nun reagiert und startet in der kommenden Woche erste Maßnahmen zur sogenannten Vergrämung der Saatkrähen. Ziel ist es, die Tiere zum Verlassen des Gebietes zu bewegen. Ein beauftragtes Fachunternehmen wird sämtliche rund 150 bestehenden Nester aus den Bäumen entfernen. Zusätzlich erfolgen baumverträgliche Rückschnitte, um den Wiederaufbau von Nestern zu erschweren.
Für diese Maßnahmen liegt bereits eine Genehmigung des Rhein-Erft-Kreises vor.
Zweite Phase ab Mitte April
Eine zweite Phase ist ab dem 15. April vorgesehen. Hier sollen alle neuen Nester, sofern sie noch keine bebrüteten Eier enthalten, ebenfalls entfernt werden. Um einen nachhaltigen Effekt zu erzielen, werden die Bäume an den betroffenen Standorten weiter so zurückgeschnitten, dass ein erneuter Nestbau erschwert wird.
Diese Phase erfolgt unter externer Begleitung und Dokumentation. Die Aufsichtsbehörde und das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUV) sind dabei fachlich eingebunden.
Die erforderliche genehmigung für diese zweite Phase kann erst nach Abschluss der ersten Phase beim Rhein-Erft-Kreis beantragt werden – ein Schritt, der für Anfang Februar 2026 geplant ist.
Weitere geplante Maßnahmen und langfristige Ansätze
Die Verwaltung prüft darüber hinaus weitere Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtkonzeption. Dazu zählt unter anderem, ob vorhandene Nahrungsquellen in der Nähe der Kolonie dauerhaft entzogen werden können. Ebenfalls wird überlegt, wie die umliegende Feldflur so gestaltet werden kann, dass neue, zusammenhängende Gehölzbestände entstehen. Langfristig könnten diese den Saatkrähen als alternative Brutstätten dienen.
Naturschutzrechtlicher Rahmen
Saatkrähen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt. Jegliche Maßnahmen, die die Tiere beeinträchtigen könnten, erfordern eine strenge Prüfung und die Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Entscheidend ist dabei, dass die Gesamtpopulation der Kolonie nicht gefährdet wird.
Die aktuellen Entwicklungen werden aufmerksam von Anwohnern sowie den beteiligten Behörden beobachtet. Weitere Informationen zu geplanten Schritten und möglichen Auswirkungen werden zu gegebener Zeit kommuniziert.
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