Wasserzählerstände in Vlotho melden!
Stadt bittet Grundstückseigentümer um aktuelle Angaben – auch bei Nullverbrauch
Die Stadt Vlotho macht auf eine wichtige Mitteilung für Grundstückseigentümer und Hausbesitzer aufmerksam: Die Wirtschaftsbetriebe der Stadt bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die Zählerstände von privaten Wasseruhren bis zum genannten Stichtag anzugeben. Dies betrifft insbesondere zwei besondere Anwendungsfälle.
Für wen ist die Meldung wichtig?
Die Aufforderung richtet sich an Eigentümer von Wasseruhren, die entweder Grundwasser aus Brunnen oder Wasser aus Zisternen nutzen oder auf dem eigenen Grundstück Gartenbewässerung betreiben. Im Detail betrifft dies:
Was muss gemeldet werden?
Neben dem aktuellen Zählerstand werden jeweils auch die Zählernummer sowie das Jahr der letzten Eichung erbeten. Beide Angaben sind auf der Wasseruhr ablesbar und für die korrekte Abrechnung unerlässlich.
Wichtig: Auch wenn im laufenden Jahr kein Wasserverbrauch vorlag (0 m³), ist eine Rückmeldung mit den geforderten Angaben notwendig.
Warum sind diese Angaben erforderlich?
Zählerstände dokumentieren den tatsächlichen Wasserverbrauch auf dem Grundstück und dienen als Grundlage zur Berechnung der Abwassergebühren. Nur so kann eine sachgerechte Zuordnung und Abrechnung garantiert werden.
Kontakt für die Meldungen
Die Weiterleitung der Zählerstände und Angaben übernehmen die zuständigen Ansprechpartnerinnen im Steueramt der Stadt Vlotho:
Die Kontaktdaten sind direkt bei der Stadtverwaltung erhältlich.
Wie erfolgt die Mitteilung?
Die Angaben können formlos unter Angabe der Zählernummer, des Eichjahres und des aktuellen Zählerstandes an das Steueramt gesendet werden.
Die Stadt Vlotho bedankt sich für die Mithilfe und weist auf die Bedeutung genauer Verbrauchsangaben für eine gerechte Kostenverteilung hin.
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