Waltrop stellt Entwurf für Freiflächen-Photovoltaik vor
Die Stadt Waltrop will den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik räumlich ordnen. Den Entwurf eines Steuerungskonzepts stellt sie am Donnerstag, 15. Oktober 2026, um 18 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses, Münsterstraße 1, im ersten Obergeschoss (Raum 1.1.11), vor. Bei der Informationsveranstaltung kann sich die Öffentlichkeit zum Entwurf äußern.
Die Planunterlagen sind über den Planungs- und Beteiligungsserver der Stadt Waltrop abrufbar. Sie liegen vom 15. Oktober bis einschließlich 13. November 2026 öffentlich aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen über den Server, per E-Mail an [email protected] oder schriftlich beim Fachdienst Stadtplanung, Münsterstraße 1, 45731 Waltrop, eingereicht werden. Hinweise können sich etwa auf die Bewertungskriterien, die dargestellten Potenzialflächen und die räumliche Steuerung beziehen.
Rahmen für künftige Vorhaben
Eine Flächenpotenzialanalyse hatte 2025 insgesamt 536 theoretisch geeignete Flächen mit einer Gesamtgröße von rund 1.049 Hektar ermittelt. Das Konzept soll diese Potenziale weiter eingrenzen und die Entwicklung auf besonders geeignete Standorte konzentrieren. In die Bewertung fließen unter anderem Belange des Natur-, Landschafts-, Boden-, Gewässer- und Grundwasserschutzes, der Landwirtschaft und der Infrastruktur sowie Förderfähigkeit und Netzanschlussmöglichkeiten ein.
Vorrangig weiterverfolgt werden sollen Flächen mit hoher oder sehr hoher Eignung. Zugleich soll das für Waltrop ermittelte Flächenziel von 24 Hektar bis 2031 nicht überschritten werden. Das Konzept soll künftig als einheitlicher Prüf- und Orientierungsrahmen für Anfragen und Planungen zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen dienen. Bei konkreten Vorhaben können darauf aufbauend weitere Anforderungen an die Planung gestellt und in der jeweiligen Bauleitplanung berücksichtigt werden.
Die Stadt verbindet das Konzept auch mit ihren Klimaschutzzielen und dem Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung. Waltrop strebt an, bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Über das Konzept soll der Rat nach Prüfung der Stellungnahmen und Abwägung der berührten Belange abschließend entscheiden.