Führerscheinumtausch: Neue Fristen ab 2026

Bund schreibt Umtausch alter Kartenführerscheine vor – persönliche Vorsprache und 31,81 Euro Gebühr erforderlich

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Wer noch einen alten Führerschein besitzt, muss sich auf Änderungen einstellen. Der Bundesrat hat 2019 den verpflichtenden Umtausch aller alten Führerscheine auf ein bundesweit einheitliches, fälschungssicheres Muster beschlossen. Damit werden aktuelle Anforderungen an die Sicherheit von Dokumenten erfüllt. Die Umtauschfristen sind gestaffelt geregelt, wobei die Frist für Papierführerscheine bereits abgelaufen ist.

Neue Fristen für Kartenführerscheine

Die Umtauschaktion gliedert sich in mehrere Phasen. Für Kartenführerscheine gelten die Fristen je nach Ausstellungsjahr. Wer seine Frist verpasst, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Ausstellungsjahr

Umtauschfrist

1999 – 2001

2026

2002 – 2004

2027

2005 – 2007

2028

2008

2029

2009

2030

2010

2031

2011

2032

2012 – 2013

19.03.2033

Erforderliche Unterlagen und Kosten

Für den Führerscheinumtausch ist die persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Bergheim notwendig. Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:

  • Alter Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Passbild auf Papier (kein Automat oder digitale Übermittlung)
  • Gegebenenfalls eine Bescheinigung über land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit (Klasse T)
  • Die Gebühr für den Umtausch beträgt 31,81 Euro. Der Umtausch ist verpflichtend – wer nach Ablauf seiner Frist noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

    Service und Kontakt

    Für Rückfragen oder weitere Informationen steht der Pressedienst der Stadt Wesseling zur Verfügung. Die Bürgermeistergeschäftsstelle am Alfons-Müller-Platz ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

    • Montag: 8:00 – 12:00 Uhr
    • Dienstag: 8:00 – 18:00 Uhr
    • Mittwoch: 8:00 – 12:00 Uhr
    • Donnerstag: 8:00 – 14:00 Uhr & 16:00 Uhr
    • Freitag: 8:00 – 12:30 Uhr
    • title="Stadt Wesseling – Pressedienst"

      subtitle="Bürgermeistergeschäftsstelle, Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling"

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      Wichtige Hinweise

      Der Umtausch aller alten Führerscheine ist verpflichtend. Die Umtauschfristen sind unbedingt einzuhalten, um Sanktionen zu vermeiden. Nähere Informationen bieten die zuständigen Behörden.

      Die Redaktion empfiehlt: Prüfen Sie frühzeitig das Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins und planen Sie den Umtausch rechtzeitig ein, um Wartezeiten zu vermeiden.

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