Wesseling verschärft Regeln für Kurzzeitvermietungen
Neue Wohnraum-ID und Registrierungspflicht ab Oktober 2024 sollen Transparenz und Schutz des Wohnungsmarkts verbessern

Die Stadt Wesseling reagiert auf die angespannte Situation am Wohnungsmarkt und digitalisiert ihre Wohnraumschutzsatzung. Seit September 2024 steht das neue System bereit und stößt weiterhin auf große Resonanz bei Vermieterinnen und Vermietern. Mit dem seit 1. Oktober 2024 in Kraft befindlichen Ratsbeschluss gelten neue Regelungen zur Kurzzeitvermietung, um insbesondere missbräuchliche Nutzung von Wohnraum einzudämmen.
Neuregelung für Kurzzeitvermietungen
Wer Wohnungen etwa über Plattformen wie Airbnb vermieten will, ist nun zur Anzeige und Registrierung verpflichtet. Jede kurzzeitig vermietete Wohneinheit benötigt eine eigene Wohnraum-Identitätsnummer (Wohnraum-ID), die direkt auf der digitalen Rathaus-Website beantragt werden kann.
Vermieter können dort außerdem einen Zweckentfremdungsantrag stellen, sofern mehr als die Hälfte der Gesamtwohnfläche für gewerbliche Zwecke genutzt wird oder eine Wohnung länger als sechs Monate leer steht.
Digitale Antragsstellung: Voraussetzungen und Ablauf
Für die Antragsstellung ist zwingend ein BundID-Konto notwendig, das für alle Bürgerinnen und Bürger kostenfrei zur Verfügung steht. Nach Einrichtung des Kontos kann der Antrag bequem online ausgefüllt und eingereicht werden. Jede Wohneinheit, die zur Kurzzeitvermietung vorgesehen ist, benötigt eine separate Wohnraum-ID.
Kurzzeitvermietungen von bis zu 90 Tagen im Jahr bleiben genehmigungsfrei. In diesen Fällen wird die Wohnraum-ID direkt erteilt. Für längere Vermietungszeiträume wird geprüft, ob eine Zweckentfremdung vorliegt. Gegebenenfalls werden Ausgleichszahlungen erhoben, die gezielt dem geförderten Wohnungsbau zugutekommen.
Neue Pflichten für Vermieterinnen und Vermieter
Mit diesen Maßnahmen will die Stadt einen klaren Überblick über angebotenen Wohnraum schaffen und eine missbräuchliche Nutzung möglichst verhindern.
Kontakt und Servicezeiten
Bei Rückfragen oder für Hilfestellungen rund um die neuen digitalen Verfahren steht das Amt für Soziales Wohnen bereit.
title="Amt für Soziales Wohnen – Stadt Wesseling"
subtitle="Allgemeine Anfragen zur Wohnraumschutzsatzung"
phone="+49 (0)2236 701-0"
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Die Öffnungszeiten des Rathauses bleiben unverändert. Ein Besuch vor Ort ist zu den bekannten Zeiten möglich.
title="Digitale Rathaus-Website der Stadt Wesseling"
url="http://www.destadtwesseling.de"
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Die Stadt Wesseling setzt damit ein deutliches Zeichen zur Förderung von Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und stellt gleichzeitig die Weichen für eine zeitgemäße digitale Verwaltung. Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungssuchende profitieren gleichermaßen von mehr Klarheit und Schutz.
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