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160 Durchsuchungsbeschlüsse bei Ermittlungen zu Millionenbetrug mit Mobiltelefonen

Steuer-, Zoll- und Polizeifahnder verfolgen einen mutmaßlichen Millionenbetrug mit Handys.

Die Fahnder vollstreckten seit den Morgenstunden in 19 Ländern Durchsuchungsbeschlüsse.

Nach Angaben des Zollfahndungsamts Essen beteiligten sich mehrere Behörden.

Das Zollfahndungsamt Essen koordiniert die Maßnahmen gemeinsam mit der Europäischen Staatsanwaltschaft.

Die Europäische Staatsanwaltschaft heißt EPPO.

Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen heißt LBF NRW.

Die Polizei Düsseldorf unterstützt die Maßnahmen.

In 19 Ländern vollstreckten die Fahnder rund 160 Durchsuchungsbeschlüsse.

Eine Zeugin wurde nach Angaben des Zollfahndungsamts Essen im Vereinigten Königreich vernommen.

Am 26.09.2026 vollstreckten die Fahnder sieben Haftbefehle.

Diese sieben Haftbefehle betrafen Österreich, Deutschland und Spanien.

Die Fahnder nahmen nach Angaben der Ermittler mehrere Personen fest.

Unter den Festgenommenen sollen auch die beiden mutmaßlichen Anführer sein.

Das Zollfahndungsamt Essen nennt als Zahl 15 durchsucht Objekte.

Die Fahnder beschlagnahmten digitale Beweismittel und analoge Beweismittel.

Sie sicherten zudem Vermögenswerte.

Die Beschlagnahmen und Sicherungen erfolgten am Samstag und am heutigen Tag.

Verdacht auf Handel mit als Neuware verkauften Gebrauchtgeräten

Die Europäische Staatsanwaltschaft in Köln ermittelt gegen eine Organisation.

Die Ermittlungen laufen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Die Ermittlungen laufen wegen des Verdachts auf gewerblichen und bandenmäßigen Einfuhrschmuggel.

Die Ermittlungen laufen wegen Mehrwertsteuerbetrug.

Die Ermittlungen laufen wegen bandenmäßigen Betrugs.

Die Ermittlungen laufen wegen Verstößen gegen das Markenrecht.

Nach den bisherigen Erkenntnissen soll die Gruppe über eine Million Mobiltelefone verkauft haben.

Die Gruppe soll die Telefone als Neuware verkauft haben.

Tatsächlich sollen es gebrauchte Geräte gewesen sein.

Die Ermittler nennen die Aktion den Codenamen Troja.

Nach den Ermittlungen sollen Mobiltelefone in Hongkong und den Vereinigten Arabischen Emiraten gebaut worden sein.

Diese Telefone sollten aus gebrauchten Bauteilen zusammengebaut worden sein.

Die Ermittler sagen, die Gruppe habe die Geräte gereinigt.

Danach sollen sie als neue Geräte verpackt gewesen sein.

Die Gruppe soll die Geräte dann in die Niederlande verschickt haben.

Von dort sollen die Telefone zu Lagern in Deutschland transportiert worden sein.

Danach sollen die Telefone über Online-Marktplätze an Endkunden verkauft worden sein.

Diese Endkunden waren in der gesamten Europäischen Union.

Nach den Angaben soll das Vorgehen für Verbraucher in der Europäischen Union.

Es soll einen Betrugsschaden verursacht haben.

Der Schaden soll bei mindestens 300 Millionen Euro liegen.

Nach den Angaben soll es in mehreren Mitgliedstaaten einen Mehrwertsteuerausfall gegeben haben.

Der Mehrwertsteuerausfall soll bei 30 Millionen Euro liegen.

In Deutschland soll der Mehrwertsteuerausfall mindestens 25 Millionen Euro betragen.

Ermittlungen seit 2018 und Vorwurf einer missbräuchlichen Steuerregelung

Die Ermittlungen deuten auf Briefkastenfirmen hin.

Die Briefkastenfirmen sollen in mehreren Mitgliedstaaten sitzen.

Dazu sollen Österreich, Bulgarien, Deutschland und die Niederlande gehören.

Außerdem soll eine Firma in der Schweiz sitzen.

Nach den Ermittlungen sollen diese Firmen seit 2018 umsatzsteuerliche Sonderregeln genutzt haben.

Diese Sonderregeln gelten für Wiederverkäufer beim Online-Verkauf der Mobiltelefone.

Die Ermittler sagen, die Nutzung sei in betrügerischer Weise erfolgt.

Die Ermittler nennen als Ziel Wettbewerbsvorteile.

Die Ermittler sagen, die Gruppe habe Gewinne unrechtmäßig steigern wollen.

Nach den Ermittlungen sollen die Mobiltelefone über die sogenannte Differenzbesteuerung verkauft worden sein.

Die Differenzbesteuerung ist eine besondere umsatzsteuerliche Regel für bestimmte Verkäufe.

Nach den Ermittlungen hätten die Voraussetzungen dafür jedoch nicht vorgelegen.

Die Ermittler sagen, die Gruppe habe die Voraussetzungen nur systematisch verschleiert.

Die Ermittler sagen, deshalb hätten die Regelbesteuerung gelten müssen.

Die Ermittler sagen, das System habe Kunden in der gesamten Europäischen Union in die Irre geführt.

Nach den Ermittlungen soll es in jedem Land einen erheblichen Mehrwertsteuerausfall gegeben haben.

Das betrifft Länder, in denen die Mobiltelefone unter unrechtmäßiger Anwendung verkauft worden sein sollen.

Die Mobiltelefone sollten unter unrechtmäßiger Anwendung der Differenzbesteuerung verkauft worden sein.

Die Ermittler nennen als Anlass einen Bericht des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung.

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung heißt OLAF.

Der Bericht soll die Ermittlungen ausgelöst haben.

Hinweis für Verbraucher und Unschuldsvermutung

Für alle betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung.

Die Unschuldsvermutung gilt bis ihre Schuld vor den zuständigen Gerichten bewiesen ist.

Wer den Verdacht hat, Opfer dieses Betrugs geworden zu sein, kann sich melden.

Die Meldung per E-Mail ist unter [email protected] möglich.

Telefonische Anfragen sind nach Angaben nicht möglich.