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Betrugsmasche mit angeblichem Spendensammler in Hamm

Die Polizei Hamm warnt vor einer Betrugsmasche in Hamm.

Ein Unbekannter gibt sich als Spendensammler aus.

Die Polizei nennt als Tatort Hamm-Heessen.

Die Polizei nennt als Tatdatum Mittwoch, den 23. September.

Vorfall auf dem Supermarktparkplatz

Der Mann sprach gegen 18 Uhr einen Senior an.

Der Senior befand sich auf einem Supermarktparkplatz.

Der Parkplatz liegt an der Münsterstraße.

Der Mann hielt eine Infokarte in der Hand.

Auf der Karte sagte der Mann, er sei taubstumm.

Der Mann behauptete, er sammle Spenden.

Ein 79 Jahre alter Hammer wollte dem Mann zehn Euro geben.

Der Tatverdächtige brachte den Senior dazu, zu überweisen.

Der Tatverdächtige nutzte dazu ein EC-Lesegerät.

Erst später bemerkte der Senior die Abbuchung.

Der Senior sah die Abbuchung im Online-Banking.

Ein niedriger vierstelliger Betrag wurde unberechtigt abgebucht.

Täterbeschreibung

Die Polizei beschreibt den gesuchten Mann als vermutlich 18 bis 25 Jahre alt.

Der Mann soll etwa 1,65 bis 1,70 Meter groß sein.

Der Mann soll eine schmale Statur haben.

Der Mann soll dunkle, mittellange Haare haben.

Der Mann soll ein gepflegtes Erscheinungsbild haben.

Zur Tatzeit soll der Mann ein dunkles T-Shirt getragen haben.

Hinweise der Polizei Hamm

Die Polizei rät, sich bei Spendenaufrufen nicht unter Druck setzen zu lassen.

Seriöse Spendensammler geben nach Angaben der Polizei oft Zeit zur Prüfung.

Menschen sollen sich über die Arbeit der Organisation informieren können.

Die Polizei nennt Parkplätze und Geschäfte als riskante Orte.

Unbekannte sprechen dort Menschen gezielt an und bitten um Geld.

Die Polizei empfiehlt, Bankkarten niemals aus der Hand zu geben.

Die Polizei empfiehlt, Unbekannte nicht mit Karte oder Smartphone hantieren zu lassen.

Die Polizei rät, bei Kartenzahlungen den Betrag genau zu prüfen.

Die Polizei rät, die Zahlung erst nach dem Prüfen zu bestätigen.

Die Polizei nennt auch Zahlungsterminals als Risiko.

Bei einem ungewöhnlichen Ablauf soll der Vorgang abgebrochen werden.

Das gilt auch, wenn eine PIN-Eingabe verlangt wird.

Die Polizei nennt als Beispiel ein Vorgehen.

Obwohl nur gespendet werden soll.

Nach einer ungewöhnlichen Zahlung soll das Konto zeitnah kontrolliert werden.

Die Polizei nennt dafür Kontoauszüge oder das Onlinebanking.

Bei einer unberechtigten Abbuchung soll man sich an die Bank wenden.

Die Polizei empfiehlt, sich beraten zu lassen.

Die Polizei empfiehlt außerdem, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Die Polizei bittet, verdächtige Spendensammler zu melden.

Die Polizei bittet auch Opfer dieser Masche um eine Meldung.

In dringenden Fällen soll man den Notruf 110 wählen.