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E-Scooter-Unfall in Köln-Porz: 12-Jähriger verletzt

Polizei nennt Ursachen und weist auf Regeln wie Mindestalter und Pflicht zur gültigen Haftpflichtversicherung hin

E-Scooter-Unfall in Köln-Porz: 12-Jähriger verletzt
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Bei einem E-Scooter-Unfall in Köln-Porz ist am Dienstagabend, 11. August, ein 12-Jähriger verletzt worden. Nach Angaben der Polizei stürzte der Junge gegen 19 Uhr auf dem Heinrich-Lob-Weg und zog sich Verletzungen am Knie sowie einen Schulterbruch zu.

Wie die Polizei mitteilte, war der 12-jährige Kölner mit seinem E-Scooter auf einem Geh- und Radweg unterwegs, als er über das Loch eines herausgenommenen Sperrpfostens fuhr. Dabei verlor er demnach die Kontrolle über das Fahrzeug und stürzte. Rettungskräfte brachten ihn in ein Krankenhaus.

Weil der E-Scooter kein gültiges Versicherungskennzeichen hatte, leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.

Zahl verunglückter Kinder steigt deutlich

Der aktuelle Unfall steht laut Polizei in einer Entwicklung, die sich in diesem Jahr deutlich verschärft hat. Nach dem Stichtag 31. Juli ist die Zahl der verunglückten Kinder bei Unfällen mit E-Scootern im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nahezu auf das Dreifache gestiegen.

  • Von Januar bis einschließlich Juli 2024 verunglückten im Stadtgebiet Köln sowie in Leverkusen 13 Kinder bei Unfällen mit E-Scootern.
  • Im gleichen Zeitraum 2025 waren es 20.
  • In den ersten sieben Monaten dieses Jahres stieg die Zahl auf 58 verunglückte Kinder an.

Polizei erinnert an die Regeln für E-Scooter

Die Polizei weist darauf hin, dass für E-Scooter trotz fehlender Führerscheinpflicht klare Vorgaben gelten. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Zudem darf auf einem E-Scooter nur eine Person stehen, die Mitnahme einer weiteren Person ist nicht erlaubt.

Außerdem benötigen E-Scooter eine gültige Haftpflichtversicherung einschließlich Versicherungskennzeichen. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Fahren grundsätzlich nicht erlaubt, sofern die Flächen nicht ausdrücklich freigegeben sind.

Hinweise zu Kauf und Sicherheit

Nach Angaben der Polizei lohnt sich vor dem Kauf insbesondere bei Modellen, die im Internet als Kinder-E-Scooter angeboten werden, ein genauer Blick auf technische Daten und Zulassung. Nicht jedes Modell darf im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden.

Aus Sicht der Polizei spielt auch die Sicherheit eine wichtige Rolle. Die kleinen Räder von E-Scootern reagieren empfindlich auf Unebenheiten, Bordsteine oder Schlaglöcher. Ein Helm ist zwar nicht vorgeschrieben, kann bei einem Sturz aber vor schweren Kopfverletzungen schützen.

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