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E-Scooter-Unfall in Köln-Porz: 12-Jähriger verletzt
In Köln-Porz ist am Dienstagabend, 11. August, ein 12-Jähriger verletzt worden.
Die Polizei nannte als Unfallzeit etwa 19 Uhr.
Der Junge fuhr nach Polizeiangaben auf dem Heinrich-Lob-Weg.
Der Heinrich-Lob-Weg liegt in Köln-Porz.
Der Junge stürzte nach Polizeiangaben.
Er zog sich Verletzungen am Knie zu.
Er erlitt außerdem einen Schulterbruch.
Nach Angaben der Polizei fuhr der 12-Jährige mit einem E-Scooter.
Er fuhr auf einem Geh- und Radweg.
Der Junge fuhr über das Loch eines herausgenommenen Sperrpfostens.
Dabei verlor der Junge nach Polizeiangaben die Kontrolle.
Der Junge verlor die Kontrolle über den E-Scooter.
Der E-Scooter stürzte.
Der Junge verletzte sich.
Rettungskräfte brachten den Jungen in ein Krankenhaus.
Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren ein.
Der Grund war ein fehlendes gültiges Versicherungskennzeichen.
Die Beamten prüften einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Zahl der verunglückten Kinder steigt
Die Polizei ordnete den Unfall in eine Entwicklung ein.
Die Entwicklung soll sich in diesem Jahr deutlich verschärft haben.
Nach dem Stichtag 31. Juli stieg die Zahl deutlich.
Die Polizei nennt einen Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Die Zahl stieg demnach nahezu auf das Dreifache.
Im Stadtgebiet Köln und in Leverkusen verunglückten von Januar bis einschließlich Juli 2024 13 Kinder.
Im gleichen Zeitraum 2025 verunglückten 20 Kinder.
In den ersten sieben Monaten 2026 stieg die Zahl auf 58.
Polizei nennt Regeln für E-Scooter
Die Polizei erinnert an Regeln für E-Scooter.
Sie gelten nach Polizeiangaben trotz fehlender Führerscheinpflicht.
Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.
Auf einem E-Scooter darf nur eine Person stehen.
Die Mitnahme einer weiteren Person ist nicht erlaubt.
E-Scooter brauchen nach Polizeiangaben eine gültige Haftpflichtversicherung.
Die Haftpflichtversicherung umfasst ein Versicherungskennzeichen.
Auf Gehwegen darf man E-Scooter grundsätzlich nicht fahren.
In Fußgängerzonen gilt das grundsätzlich ebenso.
Das Fahren ist nur erlaubt.
Die Flächen müssen ausdrücklich freigegeben sein.
Hinweise zu Kauf und Sicherheit
Die Polizei rät vor dem Kauf zu genauer Prüfung.
Besonders wichtig sei ein Blick auf technische Daten.
Die Polizei empfiehlt auch die Prüfung der Zulassung.
Sie nennt als Beispiel Modelle aus dem Internet als Kinder-E-Scooter.
Nach Polizeiangaben darf nicht jedes Modell im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden.
Die Polizei sieht außerdem die Sicherheit als wichtig an.
Die kleinen Räder reagieren nach Angaben der Polizei empfindlich.
Unebenheiten können dadurch leichter zu Problemen führen.
Auch Bordsteine können nach Polizeiangaben gefährlich sein.
Schlaglöcher können nach Polizeiangaben ebenfalls gefährlich sein.
Ein Helm ist nach Angaben der Polizei nicht vorgeschrieben.
Ein Helm kann bei einem Sturz aber vor schweren Kopfverletzungen schützen.