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Polizei Köln weitet Ermittlungen zu Sabotagefällen an Umspannwerken aus

Die Polizei Köln weitet die Ermittlungen und die Fahndung aus.

Der Grund sind Sabotagefälle an Umspannwerken in Nordrhein-Westfalen.

Die Polizei Köln nennt das in eigenen Angaben.

Die Polizei verweist auf Pressemeldungen vom 4. September und 5. September.

Diese Pressemeldungen betreffen die bisherigen Hinweise.

Was am 4. September gemeldet wurde

Am 4. September meldeten die Staatsanwaltschaften Cottbus und Köln neue Informationen.

Am 4. September meldeten auch die Polizeien Brandenburg und Köln die Einsätze.

Die Sabotage betraf Umspannwerke in Brandenburg.

Die Sabotage betraf auch Umspannwerke in Rheidt.

Die Sabotage betraf auch Umspannwerke in Dormagen.

Die Sabotage betraf auch Umspannwerke in Weisweiler.

Im Zusammenhang damit liefen Polizeieinsätze in Nordrhein-Westfalen.

Aktuelle Einsätze in Nordrhein-Westfalen

Polizeikräfte aus Köln und Brandenburg durchsuchen ein Wohnhaus.

Die Polizei führt diese Maßnahme unter Führung der Polizei Köln durch.

Das Wohnhaus liegt in Gevelsberg.

Die Polizei meldet den mutmaßlichen Verfasser von Bekennerschreiben.

Außerdem sind Einsatzkräfte an Umspannwerken im Einsatz.

Die Umspannwerke stehen in den Bekennerschreiben.

Hinweisportal und Hinweistelefon für Zeugen

Die Polizei bittet die Bevölkerung um Unterstützung bei den laufenden Ermittlungen.

Die Polizei aktiviert dafür das Hinweisportal Nordrhein-Westfalen.

Über das Hinweisportal können Bürgerinnen und Bürger Hinweise übermitteln.

Die Hinweise gehen direkt und sicher an die Polizei.

Die Polizei nennt Bild- und Videomaterial als mögliches Interesse.

Die Polizei nennt auch Beobachtungen von Spaziergängern an Umspannwerken.

Das Hinweisportal ist unter https://nrw.hinweisportal.de/ erreichbar.

Für Hinweise zum Fall in Brandenburg schaltet die Polizei ein Hinweistelefon.

Die Polizei nennt als Rufnummer 0331-505950.

Das Hinweistelefon ist rund um die Uhr erreichbar.

Hinweise zum Verhalten bei Verdacht

Die Polizei weist darauf hin, dass niemand selbst handeln soll.

Das gilt bei verdächtigen Gegenständen.

Die Polizei fordert stattdessen das Verstänigen der Polizei.

Die Polizei fordert bei Gefahr den Notruf.