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Polizei Rhein-Erft-Kreis sucht unbekannten Betrüger in Pulheim

Polizei sucht Täter nach Betrugsversuch

Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet nach einem unbekannten Mann.

Der Mann soll am Mittwochmittag in Pulheim eine Frau betrogen haben.

Die Polizei nennt als möglichen Tatvorwurf Betrug mit Bargeld.

Angaben der Polizei zum Anruf

Die Polizei berichtet von einem vorausgehenden Telefonanruf.

Der Anrufer gab sich als Polizeibeamter aus.

Der Anrufer behauptete einen Einbrecher in der Umgebung.

Der Anrufer sagte, der Einbrecher wolle bei der Frau einbrechen.

Beschreibung des Tatverdächtigen

Der Tatverdächtige soll etwa 170 bis 175 Zentimeter groß sein.

Der Tatverdächtige soll schlank gewesen sein.

Er soll schwarze Haare getragen haben.

Er soll einen schwarzen Bart getragen haben.

Er soll zur Tatzeit einen schwarzen Pullover getragen haben.

Er soll zur Tatzeit eine schwarze Hose mit weißen Streifen getragen haben.

Zeitlicher Ablauf nach Angaben der Polizei

Die Polizei sagt, die Seniorin erhielt den Anruf gegen 14 Uhr.

Der Anrufer forderte die Übergabe von Wertgegenständen.

Der Anrufer behauptete, ein weiterer Polizeibeamter holte die Sachen ab.

Kurz danach soll ein Mann an der Haustür erschienen sein.

Der Mann erschien im Bereich der Hackenbroicher Straße.

Die Frau übergab nach Polizeiangaben Schmuck.

Erst später merkte die Frau den Betrug.

Die Frau alarmierte danach die Polizei.

Maßnahmen der Polizei nach dem Hinweis

Polizeikräfte dokumentierten nach dem Hinweis die Spuren.

Die Polizei fahndete nach Verdächtigen.

Die Polizei fertigte eine Strafanzeige.

Das Kriminalkommissariat 12 führt die Ermittlungen.

Zeugen gesucht

Die Polizei bittet um Hinweise zum Täter.

Die Polizei bittet auch um verdächtige Feststellungen zur Tatzeit.

Zeugen können telefonisch Hinweise geben.

Die Telefonnummer lautet 02271 81-0.

Zeugen können auch per E-Mail schreiben.

Die E-Mail-Adresse lautet [email protected].

Polizeiratschlag für mögliche Betrugsanrufe

Die Polizei rät, keine Informationen zu Wertgegenständen herauszugeben.

Die Polizei rät, keine Angaben zu Bargeldbeständen herauszugeben.

Die Polizei rät, keine Angaben zu Bankkonten herauszugeben.

Die Polizei sagt, Polizeibeamte verlangten niemals Bargeld oder Wertgegenstände.

Die Polizei nennt als Beispiele auch Staatsanwälte und Ärzte.

Die Polizei rät, niemanden in die Wohnung zu lassen.

Die Polizei rät, kein Geld an fremde Personen zu übergeben.

Die Polizei rät, keine Wertgegenstände an fremde Personen zu übergeben.

Die Polizei rät, sich nicht unter Druck setzen zu lassen.

Die Polizei rät, selbst aufzulegen.

Die Polizei rät, die Institution selbst zu kontaktieren.

Die Polizei rät, dafür eine selbst ausgesuchte Telefonnummer zu nutzen.

Die Polizei bittet, solche Vorfälle der Polizei zu melden.

Die Polizei nennt dafür die Notrufnummer 110.