Einfache Sprache
Polizei sucht unbekannten Mann und Komplizin in Alt-Hürth
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis sucht nach einem unbekannten Mann.
Der Mann soll mit einer Komplizin am Telefon betrogen haben.
Das Opfer soll eine Frau in Alt-Hürth sein.
Die Polizei bittet Zeuginnen und Zeugen um Hinweise.
Suche nach dem Tatverdächtigen
Das Kriminalkommissariat 12 führt die Ermittlungen.
Die Polizei nennt den Tatverdächtigen als unbekannt.
Der Tatverdächtige soll zwischen 35 und 40 Jahre alt sein.
Der Tatverdächtige soll schlank gewesen sein.
Der Tatverdächtige soll dunkle kurze Haare gehabt haben.
Zur Tatzeit soll er eine schwarze Hose getragen haben.
Zur Tatzeit soll er ein weißes Hemd getragen haben.
Ablauf des Betrugs
Die Polizei nennt Freitagabend, 4. September, als Tatzeit.
Die Frau erhielt gegen 20 Uhr einen Anruf.
Die Anruferin soll sich als Anwältin ausgegeben haben.
Die Anruferin soll behauptet haben, ein Verwandter habe einen Verkehrsunfall verursacht.
Die Anruferin soll dabei den Tod einer Person behauptet haben.
Die Anruferin soll angeblich eine hohe Kaution verlangt haben.
Die Anruferin soll gesagt haben, so werde Haft verhindert.
Die Anruferin soll die Frau stark unter Druck gesetzt haben.
Die Frau habe deshalb kurze Zeit später Bargeld übergeben.
Die Frau habe das Bargeld an einen Abholer übergeben.
Der Abholort soll an der Breite Straße gewesen sein.
Erst später soll die Frau den Betrug bemerkt haben.
Dann soll die Frau die Polizei verständigt haben.
Polizeiliche Maßnahmen
Einsatzkräfte sollen die Spuren dokumentiert haben.
Einsatzkräfte sollen eine Strafanzeige gefertigt haben.
Die Polizei geht dabei nach Angaben von Ermittlern vor.
Hinweise an die Polizei
Die Polizei nimmt Hinweise telefonisch entgegen.
Die Telefonnummer lautet 02271 81-0.
Die Polizei nimmt Hinweise auch per E-Mail entgegen.
Die E-Mail-Adresse lautet [email protected].
Polizeiliche Warnhinweise
Die Polizei rät, keine Informationen zu Wertgegenständen herauszugeben.
Die Polizei rät, keine Bargeldbestände herauszugeben.
Die Polizei rät, keine Informationen zu Bankkonten herauszugeben.
Polizeibeamte verlangten nach Polizeiangaben niemals Bargeld.
Staatsanwälte verlangten nach Polizeiangaben niemals Bargeld.
Ärzte verlangten nach Polizeiangaben niemals Bargeld.
Unbekannte Personen sollten nicht in die Wohnung gelassen werden.
Kein Geld sollte an fremde Personen übergeben werden.
Wer unter Druck gesetzt wird, soll auflegen.
Die betroffene Person soll die Telefonnummer der Behörde selbst suchen.
Bei einem Vorfall soll die Polizei unter 110 informiert werden.
Dies gilt auch bei einem unterbundenen Betrugsversuch.
Nach Angaben der Polizei können Verdächtige so schneller gesucht werden.
Nach Angaben der Polizei können so weitere Menschen geschützt werden.