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Urteil gegen fünf Angeklagte: Freiheitsstrafen und Einziehung von über 450.000 Euro

Das Landgericht Duisburg verurteilte am 14. September 2026 fünf Angeklagte.

Das Gericht sah sie als Teil einer internationalen Rauschgiftgruppierung.

Das Gericht verhängte Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und sechs Monaten.

Das Gericht verhängte auch eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren.

Das Gericht ordnete die Einziehung von Taterträgen an.

Die Taterträge lagen bei mehr als 450.000 Euro.

Für einen Angeklagten wurde das Urteil unmittelbar rechtskräftig.

Für die übrigen Angeklagten ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Zwölf Angeklagte waren bereits erstinstanzlich verurteilt

Das Landgericht Duisburg verurteilte schon am 24. April 2026 sieben weitere Mitglieder.

Die Strafen reichten damals von einem Jahr und neun Monaten.

Eine Strafe setzte das Gericht zur Bewährung aus.

Die Höchststrafe lag bei acht Jahren Freiheitsstrafe.

Damit gab es nun zwölf erstinstanzlich verurteilte Angeklagte in dem Verfahren.

Umfang der Taten nach Feststellungen des Gerichts

Die Gruppierung war nach Angaben des Gerichts in vielen Fällen international tätig.

Das Gericht nannte Verkäufe von insgesamt mehr als sieben Tonnen Cannabis.

Das Gericht nannte mehr als 500 Kilogramm verschiedener Rauschgifte.

Zu den Rauschgiften zählte das Gericht Kokain.

Zu den Rauschgiften zählte das Gericht Crystal Meth.

Das Gericht nannte rund 2.000 Liter synthetischer Drogen.

Das Gericht nannte Ecstasy- und LSD-Trips.

Das Gericht nannte Ketamin-Sticks.

Das Gericht nannte auch cannabinoidhaltige Produkte.

Dazu zählte das Gericht auch THC-haltige Süßigkeiten.

Die Angeklagten waren nach Gerichtsangaben an der Einfuhr beteiligt.

Sie waren auch an dem Handel mit Betäubungsmitteln beteiligt.

Das Gericht nannte außerdem Cannabis in nicht geringer Menge.

Das Gericht ordnete diese Beteiligung als bandenmäßig ein.

Ermittlungen und Durchsuchungen

Im Oktober 2024 gab es nach Angaben der Ermittler einen großen Schlag.

Das Zollfahndungsamt Essen führte die Ermittlungen.

Auch die Staatsanwaltschaft Duisburg war beteiligt.

Die Ermittlungen richteten sich gegen die international agierende Gruppierung.

Die damaligen Maßnahmen sollen wesentliche Strukturen der Bande zerschlagen haben.

Dabei sollen die Ermittler erhebliche Mengen Rauschgift sichergestellt haben.

Dabei sollen auch Waffen sichergestellt worden sein.

Im laufenden Ermittlungsverfahren führten die Ermittler Durchsuchungen durch.

Bei diesen Durchsuchungen sollen unter anderem illegale Substanzen sichergestellt worden sein.

Das Gericht nennt hier auch Substanzen, die auf Bildern dargestellt sind.

Weitere Informationen vom 10. Oktober 2024

Weitere Informationen zum Ermittlungserfolg vom 10. Oktober 2024 gibt es online.

  • Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116257/5884106