Kurzmitteilung: Polizei fahndet nach flüchtigem 19-Jährigen

Kurzmitteilung: Polizei sucht nach einem 19-Jährigen vom LVR in Süchteln, der am Donnerstagabend flüchtete. Köln-Bezug möglich, Sichtung sofort 110.

Von Blaulichtreport
Kurzmitteilung: Polizei fahndet nach flüchtigem 19-Jährigen
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KI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

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Die Polizei sucht öffentlich nach einem 19-jährigen Straftäter, der am Donnerstagabend gegen 17 Uhr vom Gelände des LVR in Süchteln geflüchtet ist. Nach Angaben der Polizei hatte der Mann einen begleiteten Ausgang, von dem er sich anschließend entfernte.

Die bisherigen Ermittlungen blieben erfolglos. Deshalb hat die Polizei die Suche auf eine öffentliche Fahndung ausgeweitet. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass ein Bezug nach Köln besteht und nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich der Gesuchte dort aufhält.

Öffentliche Fahndung nach dem Flüchtigen

Die Polizei bittet um Aufmerksamkeit und verweist auf die laufende Fahndung. Über die öffentliche Suche soll der Aufenthaltsort des 19-Jährigen möglichst schnell geklärt werden. Der Gesuchte wird als gefährlich eingeschätzt.

Wichtig ist aus Sicht der Polizei vor allem eines: Der Mann soll nicht angesprochen werden. Wer ihn sieht, soll umgehend die 110 wählen und die Sichtung melden.

Hinweise der Polizei

  • Der 19-Jährige ist vom Gelände des LVR in Süchteln geflüchtet.
  • Die Polizei ermittelt seit Donnerstagabend.
  • Alle bisherigen Ermittlungen blieben ohne Erfolg.
  • Ein Aufenthalt in Köln kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Bei einer Sichtung soll sofort die 110 angerufen werden.
  • Einordnung der Lage

    Mit der öffentlichen Fahndung reagiert die Polizei auf eine Situation, bei der die bisherigen Suchmaßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben. Die Warnung, den Gesuchten nicht anzusprechen, unterstreicht die Einschätzung der Polizei, dass von ihm eine Gefahr ausgehen könnte.

    Die Fahndung ist über die genannte polizeiliche Plattform veröffentlicht worden. Weitere Angaben enthält die Mitteilung nicht. Entscheidend bleibt aus Sicht der Ermittler, mögliche Beobachtungen direkt und ohne eigenes Eingreifen an die Polizei weiterzugeben.

    Kontakt im Notfall

    Polizei: Bei Sichtung des Gesuchten sofort informieren: 110

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