Am 8. Juli stoppte die Polizei im Rhein-Erft-Kreis mehrere E-Scooterfahrer ohne gültigen Versicherungsschutz – neue grüne Versicherungskennzeichen ab März 2025 Pflicht.
Am Dienstag, dem 8. Juli, fanden im Rhein-Erft-Kreis gezielte Kontrollen von E-Scooterfahrern durch die Polizei statt. Aufgrund fehlender Versicherungsschutzes mussten mehrere Fahrer in Elsdorf und Brühl die Weiterfahrt beenden. Die Kontrollen sind Teil einer routinemäßigen Überprüfung der Verkehrssicherheit und verdeutlichen die Bedeutung des aktuellen Versicherungsschutzes für Elektrokleinstfahrzeuge.
Veränderte Kennzeichenpflicht: Von blau zu grün
Mit dem Beginn des neuen Versicherungsjahres, das vom 1. März 2025 bis 29. Februar 2026 reicht, haben die bisherigen blauen Versicherungskennzeichen ihre Gültigkeit verloren. Sie wurden durch grüne Versicherungskennzeichen ersetzt. Ein Fahren ohne gültiges Kennzeichen gilt als Verstoß gegen das und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Details der Polizeikontrollen
Um 9:35 Uhr wurde in Elsdorf auf der Gladbacher Straße ein Fahrzeug ohne gültigen Versicherungsschutz kontrolliert.
Kurze Zeit später wurde an gleicher Stelle ein E-Scooterfahrer ohne aktuellen Versicherungsschutz gestoppt.
Gegen 18:45 Uhr fiel in Brühl auf der Carl-Schurz-Straße ein 59-jähriger E-Scooterfahrer ohne Kennzeichen auf.
In allen drei Fällen untersagten die Polizisten die Weiterfahrt und leiteten Strafanzeigen ein. Das Verkehrskommissariat hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Risiken und Konsequenzen
Wer mit einem Elektrokleinstfahrzeug, Mofa oder Kleinkraftrad ohne gültigen Versicherungsschutz fährt, muss mit einer Anzeige rechnen. Dieses Vorgehen soll nicht nur den Versicherungsschutz sicherstellen, sondern auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten.
Die Maßnahmen der Polizei unterstreichen die Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Fahrzeughalter sind dazu angehalten, regelmäßig ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und das richtige Kennzeichen zu führen, um empfindliche Strafen und eine Gefährdung im Straßenverkehr zu vermeiden.