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Anmeldetermine für Schulneulinge 2027/2028 in Düren

Wer wird für das Schuljahr 2027/2028 schulpflichtig

Das Schulverwaltungsamt der Stadt Düren informiert über Anmeldetermine.

Die Anmeldetermine gelten für Schulneulinge im Schuljahr 2027/2028.

Für dieses Schuljahr werden Kinder schulpflichtig.

Die Kinder vollenden bis zum 1. Oktober 2027 das sechste Lebensjahr.

Das betrifft Mädchen und Jungen mit Geburt zwischen 1. Oktober 2020.

Das betrifft auch Kinder bis 30. September 2021.

Der Stichtag umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021.

Auch später geborene Kinder können sich anmelden

Auch Kinder, die nach dem 30. September 2021 geboren sind, können angemeldet werden.

Über ihre Aufnahme entscheidet das Ergebnis der Prüfung der Schulfähigkeit.

Die Prüfung der Schulfähigkeit bewertet, ob ein Kind schulreif ist.

Anmeldetermine im Bereich der Stadt Düren

Die Anmeldung in Düren findet in der Grundschule statt.

Die Anmeldung läuft von Montag, 5. Oktober 2026, bis Freitag, 16. Oktober 2026.

Die Anmeldung dauert jeweils von 10 Uhr bis 12 Uhr.

  • Zeitraum: Montag, 5. Oktober 2026, bis Freitag, 16. Oktober 2026.
  • Uhrzeit: jeweils von 10 Uhr bis 12 Uhr.

Termin vorher anrufen

Die Eltern werden gebeten, vorher telefonisch mit der Schule zu sprechen.

Die Eltern sollen vorab einen Anmeldetermin vereinbaren.

Benachrichtigungsschreiben der Stadt Düren

Die Eltern erhalten zur Schulanmeldung ein Benachrichtigungsschreiben.

Das Schreiben kommt vom Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt Düren.

Das Schreiben nennt den Hinweis auf diese Regelung.

Wahl der Grundschule und Schulart

Die Wahl der Grundschule bleibt für Eltern weiterhin möglich.

Auch die Wahl der Schulart bleibt für Eltern freigestellt.

Als Optionen nennt das Schulverwaltungsamt die städtische katholische Grundschule.

Als Option nennt es auch die städtische Gemeinschaftsgrundschule.

Maßgeblich ist die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule.

Eine Anmeldung ist nur an einer Schule möglich.

Welche Unterlagen Eltern mitbringen müssen

Die Eltern sollen für die Anmeldung Unterlagen mitbringen.

Das Schulverwaltungsamt nennt dafür mehrere Nachweise.

  • Das Benachrichtigungsschreiben der Stadt Düren.
  • Die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch.
  • Ein Personalausweis oder Reisepass des anmeldenden Elternteils.
  • Der Nachweis nach dem Masernschutzgesetz.
  • Die ausgefüllte Erklärung zur Schulanmeldung und zum Sorgerecht.

Die Erklärung erhalten die Eltern zusammen mit dem Benachrichtigungsschreiben.

Anmeldung in einer Privatschule

Besucht das Kind eine Privatschule, dann gelten dort eigene Verfahren.

Die Eltern sollen sich beim jeweiligen Träger nach dem Anmeldeverfahren erkundigen.

Das gilt unabhängig von den Terminen der Stadt Düren.