Haushaltssperre ab 1. September 2026: Düren begrenzt Ausgaben
Wegen einer schlechteren Haushaltsprognose ordnet die Stadt eine Sperre mit sofortiger Wirkung an; betroffen sind vor allem „Sach- und Dienstleistungen“, laufende Baumaßnahmen bleiben ausgenommen.
Düren. Die Stadt Düren hat auf die deutlich angespannte Entwicklung ihrer Haushaltslage reagiert. Stadtkämmerer Stephan Schlaak ordnete am 1. September 2026 mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre an. Nach Angaben der Stadt sollen damit die Ausgaben begrenzt und die finanzielle Handlungsfähigkeit gesichert werden.
Deutlich schlechtere Haushaltsprognose
Für das Jahr 2026 rechnet die Stadt nach der aktuellen Prognose mit einem deutlich schlechteren Ergebnis als bislang im Haushaltsplan vorgesehen. Statt eines Defizits von rund 13,6 Millionen Euro wird derzeit ein Fehlbetrag von rund 26,6 Millionen Euro erwartet. Allein bei den städtischen Dienststellen zeichnen sich Mehraufwendungen von rund 5,1 Millionen Euro ab. Hinzu kommt, dass der im Haushalt eingeplante globale Minderaufwand von rund 7,8 Millionen Euro bislang nicht eingespart werden konnte.
Welche Ausgaben betroffen sind
Die Haushaltssperre gilt insbesondere für die Bereiche „Sach- und Dienstleistungen“ sowie für sonstige ordentliche Aufwendungen. Neue Ausgaben und vertragliche Verpflichtungen sind grundsätzlich nur noch möglich, wenn sie rechtlich verpflichtend sind oder für die unaufschiebbare Wahrnehmung notwendiger Aufgaben unabweisbar werden. Alle Ausgaben sollen zudem konsequent auf ihre Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft werden.
„Die aktuelle Entwicklung erfordert entschlossenes Handeln. Die Haushaltssperre ist ein notwendiger Schritt, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Düren zu sichern und einer weiteren Verschlechterung des Haushaltsergebnisses entgegenzuwirken“, erklärt Stadtkämmerer Stephan Schlaak.
Laufende Baumaßnahmen ausgenommen
Laufende Baumaßnahmen sind von der Ausgabensperre nicht betroffen. Bei sonstigen Beschaffungen gelten dagegen strenge Maßstäbe. Neueinstellungen mit einem Arbeits- oder Dienstbeginn vor dem 1. Januar 2027 werden ebenfalls grundsätzlich nicht vorgenommen.
Die Haushaltssperre gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Der Rat der Stadt Düren wird in seiner Sitzung am 14. Oktober über die Maßnahme informiert.
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