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Haushaltssperre ab 1. September 2026: Düren begrenzt Ausgaben
Die Stadt Düren reagiert auf eine angespannte Haushaltslage.
Stadtkämmerer Stephan Schlaak ordnete am 1. September 2026.
eine Haushaltssperre an.
Die Haushaltssperre gilt mit sofortiger Wirkung.
Die Stadt nennt als Ziel die Begrenzung von Ausgaben.
Die Stadt nennt als weiteres Ziel die Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit.
Deutlich schlechtere Haushaltsprognose für 2026
Die Stadt erwartet für 2026 ein deutlich schlechteres Ergebnis.
als geplant.
Im Haushaltsplan stand bisher ein Defizit von rund 13,6 Millionen Euro.
Nach der aktuellen Prognose erwartet die Stadt einen Fehlbetrag.
von rund 26,6 Millionen Euro.
Bei den städtischen Dienststellen zeichnen sich Mehraufwendungen.
von rund 5,1 Millionen Euro ab.
Der globale Minderaufwand von rund 7,8 Millionen Euro.
konnte bisher nicht eingespart werden.
Welche Bereiche die Haushaltssperre betrifft
Die Haushaltssperre gilt besonders für „Sach- und Dienstleistungen“.
Die Haushaltssperre gilt auch für sonstige ordentliche Aufwendungen.
Neue Ausgaben und vertragliche Verpflichtungen bleiben grundsätzlich eingeschränkt.
Neue Ausgaben sind nur noch möglich.
wenn sie rechtlich verpflichtend sind.
Neue Ausgaben sind auch möglich.
wenn sie unaufschiebbar sind.
Unaufschiebbare Aufgaben müssen dafür nötig sein.
Die Stadt prüft alle Ausgaben auf Notwendigkeit.
Die Stadt prüft alle Ausgaben auf Wirtschaftlichkeit.
Begründung durch den Stadtkämmerer
Stadtkämmerer Stephan Schlaak fordert entschlossenes Handeln.
Er nennt die Haushaltssperre als notwendigen Schritt.
Er will damit die finanzielle Handlungsfähigkeit sichern.
Er will damit eine weitere Verschlechterung des Haushaltsergebnisses verhindern.
Ausnahmen und neue Regeln
Laufende Baumaßnahmen sind von der Ausgabensperre ausgenommen.
Sonstige Beschaffungen unterliegen dagegen strengen Maßstäben.
Neueinstellungen mit einem Arbeits- oder Dienstbeginn vor dem 1. Januar 2027.
finden grundsätzlich nicht statt.
Geltungsdauer und weitere Beratung
Die Haushaltssperre gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026.
Der Rat der Stadt Düren informiert sich in einer Sitzung.
über die Maßnahme.
Die Sitzung findet am 14. Oktober statt.