Betrugsversuch in Hürth-Alt-Hürth: Polizei sucht unbekannten Mann und Komplizin

Polizei Rhein-Erft-Kreis sucht Zeugen nach Betrug in Hürth-Alt-Hürth: Täter gab sich am Telefon als Anwalt aus, forderte angeblich Kaution. Hinweise erbeten.

Von Herold Team1 Min. Lesezeit
Betrugsversuch in Hürth-Alt-Hürth: Polizei sucht unbekannten Mann und Komplizin

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Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet nach einem unbekannten Mann, der am Freitagabend, 4. September, in Hürth-Alt-Hürth gemeinsam mit einer Komplizin am Telefon eine Frau um Bargeld betrogen haben soll. Die Ermittlungen hat das Kriminalkommissariat 12 übernommen und sucht Zeugen.

Nach Angaben der Polizei soll der Mann zwischen 35 und 40 Jahre alt, schlank und mit dunklen kurzen Haaren gewesen sein. Zur Tatzeit habe er eine schwarze Hose und ein weißes Hemd getragen.

So lief der Betrug ab

Die Hürtherin habe gegen 20 Uhr einen Anruf erhalten. Die Anruferin habe sich als Anwältin ausgegeben und behauptet, ein Verwandter habe einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem jemand gestorben sei. Um eine Haft zu verhindern, sei angeblich eine hohe Kaution zu zahlen gewesen.

Nach Darstellung der Polizei setzte die Anruferin die Geschädigte so unter Druck, dass diese kurze Zeit später Bargeld an einen Abholer an der Breite Straße übergab. Erst später bemerkte die Frau den Betrug und alarmierte die Polizei. Die Beamten dokumentierten die Spuren und fertigten eine Strafanzeige.

Polizei gibt Verhaltenstipps

Die Polizei rät, keine Informationen zu Wertgegenständen, Bargeldbeständen oder Bankkonten an Anrufer herauszugeben. Polizeibeamte, Staatsanwälte, Ärzte und andere Amtsträger verlangten niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen, heißt es weiter.

Unbekannte sollten nicht in die Wohnung gelassen und Geld oder Wertgegenstände nicht an fremde Personen übergeben werden. Zudem empfiehlt die Polizei, sich nicht unter Druck setzen zu lassen, aufzulegen und die angebliche Behörde über die selbst herausgesuchte Telefonnummer zu kontaktieren. Bei solchen Vorfällen soll außerdem die Notrufnummer 110 gewählt werden.

Das gilt nach Angaben der Polizei auch dann, wenn ein Betrugsversuch selbst unterbunden wurde oder verdächtigen Personen der Zutritt verwehrt blieb. Nur so könne die Polizei nach Verdächtigen fahnden und andere Menschen schützen.

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