Wohnung eines 17-Jährigen im Kreis Heinsberg durchsucht

Nach mehreren Raubtaten gegen Fans von Borussia Mönchengladbach hat die Polizei am Donnerstag, 1. Oktober 2026, die elterliche Wohnung eines 17 Jahre alten Tatverdächtigen im Kreis Heinsberg durchsucht. Das teilten Staatsanwaltschaft und Polizei Köln mit.
Dem Jugendlichen wird demnach vorgeworfen, zwischen Mai und September am Bahnhof Köln-Ehrenfeld an mindestens drei Übergriffen auf Fußballfans beteiligt gewesen zu sein. Die Ermittlungen richten sich nach Angaben der Behörden auch auf weitere Beteiligte.
Vorwürfe zu drei Taten am Bahnhof Köln-Ehrenfeld
Nach Darstellung von Staatsanwaltschaft und Polizei soll der 17-Jährige am 16. Mai gemeinsam mit zwei weiteren Beteiligten einen Fan auf dem Bahnsteig umringt und angegriffen haben. Die Gruppe soll den Mann geschlagen und getreten haben, um dessen Fanschal zu rauben.
Für den 15. August und den 5. September werden dem Jugendlichen weitere Angriffe auf Fußballfans zur Last gelegt. Dabei sollen die Täter die Herausgabe eines Trikots beziehungsweise eines Schals gefordert haben. In einem der Fälle griff laut Mitteilung eine Zeugin ein und verhinderte die Tat.
Videomaterial ausgewertet
Die Polizei erklärte, szenekundige Beamte hätten den 17-Jährigen nach intensiven Ermittlungen und der Auswertung von Videomaterial als mutmaßlichen Tatverdächtigen identifiziert. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Köln erwirkte die Kriminalpolizei anschließend einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnanschrift des Jugendlichen im Kreis Heinsberg.
Bei der Durchsuchung, an der auch die Kriminalpolizei Heinsberg und szenekundige Beamte beteiligt waren, stellten die Einsatzkräfte nach Behördenangaben unter anderem mutmaßliche Tatbekleidung und Handys sicher.
Hinweise auf weiteren Jugendlichen
Im Zuge des Einsatzes ergaben sich den Angaben zufolge zudem Hinweise auf einen weiteren Tatverdächtigen im Alter von 14 Jahren. Auch er wurde erkennungsdienstlich behandelt.
Die Ermittlungen zu den Taten dauern an. Das gilt nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Polizei insbesondere für einen dritten Tatverdächtigen.