Anmeldungen für das Schuljahr 2027/28 in Hürth: Termine und Unterlagen

Grundschulen nehmen zwischen dem 5. und 16. Oktober 2026 Anmeldungen an; Schulpflicht ab 1. August 2027 und amtsärztliche Untersuchung per Terminankündigung

Von Hürths Redaktion
Anmeldungen für das Schuljahr 2027/28 in Hürth: Termine und Unterlagen
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Zwischen dem 5. und 16. Oktober 2026 nehmen die elf Hürther Grundschulen Anmeldungen für das Schuljahr 2027/28 an.

Die Erziehungsberechtigten sollen rechtzeitig einen Termin mit der jeweiligen Grundschule vereinbaren. Zum Termin können sie gemeinsam mit ihrem Kind in der Schule vorsprechen und das Familienstammbuch, den Impfpass sowie die Bildungsdokumentation der besuchten Kindertagesstätte vorlegen.

Eine Übersicht aller Anmeldetermine an den Hürther Grundschulen steht unter www.huerth.de/schulanmeldung zur Verfügung. Mehrfachanmeldungen sind nicht zulässig.

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2027. Kinder, die dieses Alter nach dem 30. September 2027 erreichen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden. In diesen Fällen entscheidet die Schulleitung, ob die erforderliche Reife vorhanden ist. Für diese Kinder beginnt die Schulpflicht mit der Einschulung.

Den Termin für die amtsärztliche Untersuchung teilen die Grundschulen den Erziehungsberechtigten mit.

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